evocenta
GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.605.439,45 |
1.418.015,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.458.630,45 |
1.251.568,50 |
| II.
Sachanlagen |
146.809,00 |
166.447,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.895.330,62 |
4.168.774,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.546.533,96 |
2.558.896,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
348.796,66 |
1.609.878,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.280,47 |
26.308,36 |
| Aktiva |
4.550.050,54 |
5.613.098,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.614.704,29 |
3.041.439,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
600.000,00 |
600.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
439,09 |
439,09 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.055.317,93 |
1.720.395,22 |
| IV.
Bilanzverlust |
41.052,73 |
-720.605,01 |
| davon
Gewinnvortrag |
720.605,01 |
2.187.186,28 |
| B.
Rückstellungen |
731.026,00 |
1.787.802,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
495.488,10 |
461.416,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
495.488,10 |
461.416,82 |
| D.
Passive latente Steuern |
708.832,15 |
322.439,84 |
| Summe
Passiva |
4.550.050,54 |
5.613.098,54 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
evocenta GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Gelsenkirchen
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Gelsenkirchen
|
Register-Nr.:
|
HRB 15833
|
Die Darstellung der Bilanz erfolgte entsprechend den
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB geregelten
Gliederungsvorschriften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften beachtet.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 274a HGB wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und die des § 288 Abs. 1
HGB bei Erstellung des Anhangs
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft geht von der Fortführung des
Unternehmens aus.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gem. § 255 Abs. 2a HGB i.V.m. § 255
Abs. 2 HGB mit den bei der Entwicklung angefallenen
Herstellungskosten bewertet und planmäßig
über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln
zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von
Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie
angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und des durch den
Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten und unter
Berücksichtigung des niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die übrigen nicht erwähnten Aktivposten
wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet und mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet.
Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten
zugeordnet werden. Aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende
Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, jeweils
in Höhe von EUR 17.521,85 (Vorjahr:
EUR 14.909,21) enthalten.
2.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
werden 5 Jahre festgelegt.
3.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
4.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
5.
Latente Steuern
Latente Steuern betreffen Differenzen zwischen
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen.
Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein
Steuersatz für die Körperschaft- und
Gewerbesteuer von insgesamt 32,54 % zum
Ansatz gebracht.
6.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierte sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
742.341,12 € sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Einstellung in die Gewinnrücklage
Aus dem Gewinnvortrag wurden € 334.922,71 in die
Gewinnrücklage eingestellt.
2.
Ausschüttungssperre
Die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8
HGB beträgt € 1.497.585,80 (2022: €
670.512,16) und betrifft Beträge aus
der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens in Höhe von €
1.488.449,54 (2022: € 669.845,42) sowie
Beträge aus aktiven latenten
Steuern in Höhe von € 9.136,26 (2022: €
666,74).
3.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 104.
4.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zum Bilanzstichtag ergeben sich gegenüber den
Geschäftsführern Forderungen aus
gewährten Vorschüssen in Höhe
von insgesamt EUR 3.935,40 (Vorjahr: EUR 993,29).
5.
Sonstiges
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der evocenta GmbH,
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen, den 23.
August 2024
gez.
Uwe Kamann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23. August 2024
festgestellt.
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