Elektro-Rillig GmbH
Speyer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2.538,00
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5.287,00
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II. Sachanlagen
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6.166,00
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7.860,00
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III. Finanzanlagen
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150,00
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150,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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72.266,48
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50.692,48
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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72.390,74
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86.442,67
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.364,31
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2.767,42
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.106,22
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2.618,98
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Summe Aktiva
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158.981,75
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155.818,55
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Bilanzgewinn
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7.507,54
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6.161,51
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B. Rückstellungen
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9.430,00
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21.240,00
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C. Verbindlichkeiten
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116.479,62
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102.852,45
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- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr EUR 116.479,62 (Vorjahr: EUR
102.852,45)
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Summe Passiva
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158.981,75
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155.818,55
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ANHANG
- für Offenlegungszwecke -
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend §
275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen
geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Wert.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren
Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt € 116.479,62 (Vorjahr:
€ 102.852,45).
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte unverändert bei
Herrn Mathias Lang, Elektromeister, Dudenhofen.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 05.04.2012
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