DEVELOPMENT PARTNER AGLiquidated

40221 Düsseldorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 40367
Previous
BTV DEVELOPMENT AG
Registered
3/21/2001
Industry
Development of building projects for residential buildingsManagement activities of other holding companiesBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
a) die Ausübung der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen, die insbesondere auf folgenden Geschäftsfeldern tätig sein können (i) Durchführung von Immobilienprojektentwicklungsmaßnahmen auf eigenen und fremden Grundstücken sowie (ii) Beratungsleistungen beim An- und Verkauf von Immobilien; b) die Leitung der zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und Beteiligungen (Gruppenunternehmen) und c) die Erbringung von Dienstleistungen für diese Gruppenunternehmen (Konzerndienstleistungen) sowie d) allgemein die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Immobilienprojektentwicklung. Soweit eine behördliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist, darf die Tätigkeit erst nach Vorliegen der Genehmigung / Erlaubnis aufgenommen werden.

History

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Management

NameRole
Torsten Hönisch
since 12/28/2021
Procura
Jürgen Wöss
since 2/18/2021
Board Member
Board Member
Andreas Zimmermann
since 8/2/2019
Procura
Roland Wutz
since 8/8/2018
Procura

Financial Report

DEVELOPMENT PARTNER AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

31.12.2018 31.12.2017
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen 5.003,00 296,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 241.596,21 262.353,21
2. Anlagen im Bau 50.000,00 0,00
291.596,21 262.353,21
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.551.671,70 4.457.660,17
2. Beteiligungen 98.096,93 98.096,93
12.649.768,63 4.555.757,10
12.946.367,84 4.818.406,31
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.097.844,90 1.496.999,90
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.097.683,12 4.514.605,65
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 578.716,53 54.556,21
4. Sonstige Vermögensgegenstände 438.478,25 181.048,44
25.212.722,80 6.247.210,20
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.923.099,75 8.129.535,52
30.135.822,55 14.376.745,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.515,00 0,00
  43.104.705,39 19.195.152,03

Passiva

31.12.2018 31.12.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnvortrag 15.385.514,07 10.245.675,75
IV. Jahresüberschuss 14.282.992,17 5.139.838,32
30.218.506,24 15.935.514,07
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 3.159.178,34 2.113.066,28
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.364,86 425.824,69
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.463.600,81 465.169,27
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.007.055,14 255.577,72
9.727.020,81 1.146.571,68
43.104.705,39 19.195.152,03

Registergericht Düsseldorf

HRB 40367

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

A. Allgemeine Angaben

Generalnorm

Der Jahresabschluss der DEVELOPMENT PARTNER AG wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen

Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschafen beachtet.

Insbesondere erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse).

2. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von einem Jahr bis drei Jahren linear vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von einem bis 13 Jahren linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB, bewertet.

3. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen wird grds. zum Nominalwert bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Eigenkapital

Das Grundkapital wird mit dem rechnerischen Wert der Stückaktien angesetzt.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

8. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Beteiligungserträge werden periodengerecht nach dem Realisationsprinzip erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinserträge und -aufwendungen werden entsprechend ihrer Entstehung erfasst.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. insgesamt TEUR 4.098 (i. Vj. TEUR 1.497) bestehen i. H. v. TEUR 2.680 (i. Vj. TEUR 366) gegenüber verbundenen Unternehmen und i. H. v. TEUR 594 (i. Vj. TEUR 437) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. TEUR 20.098 (i. Vj. 4.515) entfallen i. H. v. TEUR 5.003 (i. Vj. TEUR 0) auf Forderungen gegen Gesellschafter.

3. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 500.000,00, eingeteilt in 500.000 Stückaktien ohne Nennwert. Dabei handelt es sich um vinkulierte Namensaktien. Die Gewinnrücklagen bestehen aus der gesetzlichen Rücklage i. H. v. EUR 50.000,00.

4. Verbindlichkeiten

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:

Gesamtbetrag 31.12.2018 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Gesicherte Beträge
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256 256 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen verbundenen Unternehmen 7.464 140 7.324 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 2.007 2.007 0 0 0
9.727 2.403 7.324 0 0

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

davon mit einer Laufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2017 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Gesicherte Beträge
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426 426 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 465 465 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 256 256 0 0 0
1.147 1.147 0 0 0

5. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 2.007 (i. Vj. TEUR 256) entfallen mit TEUR 279 (i.Vj. TEUR 196) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und mit TEUR 9 (i. Vj.TEUR 9) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit TEUR 18.725 (i. Vj. TEUR 8.844) außergewöhnliche Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen.

2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung i. H. v. TEUR 380 (i. Vj. TEUR 341) betreffen mit TEUR 7 (i. Vj. TEUR 5) Aufwendungen für Altersversorgung.

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge i. H. v. TEUR 583 (i. Vj. TEUR 603) resultieren mit TEUR 549 (i. Vj. TEUR 193) aus verbundenen Unternehmen und mit TEUR 34 (i. Vj. TEUR 1) aus Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Sie betreffen mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 409) Zinsen aus partiarischen Darlehen.

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i. H. v. TEUR 412 (i. Vj. TEUR 7) entfallen mit TEUR 2 (i. Vj. TEUR 3) auf verbundene Unternehmen.

5. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

2018 2017
EUR EUR
Jahresüberschuss 14.282.992,17 5.139.838,32
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.385.514,07 10.245.675,75
Bilanzgewinn 29.668.506,24 15.385.514,07

E. Sonstige Angaben

1. Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, einbezogen.

2. Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2018 beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 27 Mitarbeiter (i. Vj. 26 Mitarbeiter).

3. Haftungsverhältnisse

Die nachfolgenden Haftungsverhältnisse bestehen für Verpflichtungen aus Bürgschaften sowie für Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen und entfallen ausschließlich auf verbundene und assoziierte Unternehmen.

Projektentwicklung Kassel GmbH

Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2005 hat die Projektentwicklung Kassel GmbH das Objekt an einen Investor veräußert. Development Partner AG und die Projektentwicklung Kassel GmbH haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag, die die Erwerberin der Immobilie nach dem Übergabe- und Verrechnungstag gegen die Projektentwicklung Kassel GmbH geltend machen kann sowie für Verbindlichkeiten, die die Erwerberin gemäß § 16.2.1 des Kaufvertrages unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen kann. Die Haftung ist der Höhe nach nicht beschränkt und nicht quantifizierbar. Die Projektentwicklung Kassel GmbH hat Development Partner AG im Innenverhältnis von allen wirtschaftlichen Nachteilen, die Development Partner AG aus dem Kaufvertrag entstehen können, freigestellt. Aufgrund der Freistellung im Innenverhältnis hat Development Partner AG Rückgriffsmöglichkeiten gegen die Projektentwicklung Kassel GmbH in entsprechender Höhe.

Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 28. Juli 2010 hat die Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG das Objekt an einen Investor veräußert. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag hat Development Partner AG eine harte Patronatserklärung gegenüber dem Käufer abgegeben. Development Partner AG übernimmt darin die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, die Projektentwicklung so zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem o. g. Kaufvertrag in der Lage ist. Die Garantieerklärung ist der Höhe nach unbeschränkt und nicht quantifizierbar. Die Projektgesellschaft und die Kreissparkasse Köln ("KSK") haben als Gesamtschuldner Development Partner AG von allen Verpflichtungen aus der Patronatserklärung freigestellt.

Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co. KG

Im Rahmen des Verkaufs wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 465 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag "federführender Versicherungsnehmer".

Projektentwicklung Leopoldstraße in München GmbH

Mit Kaufvertrag vom 14. Dezember 2017 wurden die Anteile der Gesellschaft von Development Partner AG an einen Investor verkauft. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag hat Development Partner AG Garantien gegenüber dem Käufer für (1.) die veräußerten Geschäftsanteile, (II.) das Eigentum der Projektgesellschaft an dem Grundbesitz und (III.) für Steuern abgegeben. Die Garantien sind grundsätzlich der Höhe nach nicht beschränkt, wobei für die Garantien gemäß II. und III. die Haftung von Development Partner AG auf einen Anteil von 8,33% des Gesamtschadens begrenzt ist und für III. eine Ausnahme von der anteiligen Haftung in Höhe von 8,33% des Gesamtschadens nur bei Schadensersatzansprüchen aus einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt. Für weitere Garantien wurde eine anteilige Haftungshöchstgrenze in Höhe von TEUR 292 vereinbart. Bei sonstigen Pflichtverletzungen aus dem Kaufvertrag haftet Development Partner AG mit maximal TEUR 1.715.

Projektentwicklung Hohenzollernstraße in München GmbH

Mit Kaufvertrag vom 14. Dezember 2017 wurden die Anteile der Gesellschaft von Development Partner AG an einen Investor verkauft. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag hat Development Partner AG Garantien gegenüber dem Käufer für (I.) die veräußerten Geschäftsanteile, (II.) das Eigentum der Projektgesellschaft an dem Grundbesitz und (III.) für Steuern abgegeben. Die Garantien sind grundsätzlich der Höhe nach nicht beschränkt, wobei für die Garantien gemäß II. und III. die Haftung von Development Partner AG auf einen Anteil von 8,33% des Gesamtschadens begrenzt ist und für III. eine Ausnahme von der anteiligen Haftung in Höhe von 8,33% des Gesamtschadens nur bei Schadensersatzansprüchen aus einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt. Für weitere Garantien wurde eine anteilige Haftungshöchstgrenze in Höhe von TEUR 83 vereinbart. Bei sonstigen Pflichtverletzungen aus dem Kaufvertrag haftet Development Partner AG mit maximal TEUR 490.

Von der R+V Allgemeine Versicherung AG wurde eine Zahlungsbürgschaft für die Projektentwicklung Hohenzollernstraße in München GmbH i. H. v. TEUR 601 gegenüber dem Generalunternehmer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag "federführender Versicherungsnehmer".

Projektentwicklung Fürstenrieder Straße in München GmbH

Im Rahmen des Verkaufs des fertiggestellten Objekts Fürstenrieder Straße an einen Endinvestor am 14. August 2014, wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 625 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag "federführender Versicherungsnehmer".

Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH

Im Rahmen des mit der Deutsche Pfandbriefbank AG ("PBB") abgeschlossenen Kreditvertrages vom 20. Dezember 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungsgarantie gegenüber der PBB abgegeben. Die Kostenüberschreitungsgarantie ist begrenzt auf einen Betrag i. H. v. TEUR 2.000.

Im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR. 1.100 abgeben. I. H. v. 50 % des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG durch einen Mitgesellschafter der Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH im Innenverhältnis freigestellt. Sofern und soweit die selbstschuldnerische Bürgschaft von Development Partner AG nicht ausreicht, um die Rückzahlungsverpflichtungen aus den emittierten Inhaberschuldverschreibungen zu erfüllen, hat sich Development Partner AG verpflichtet, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH i. H. v. maximal TEUR 550 zu leisten.

Mit Rückzahlung und Zinszahlung per 17. April 2019 hat die Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH die Verbindlichkeiten aus der Inhaber-Teilschuldverschreibung in voller Höhe abgelöst. Die von der Development Partner AG in diesem Zusammenhang eingegangenen Bürgschaftsverhältnisse sind beendet.

Projektentwicklung Schloßstraße in Berlin GmbH

Mit Kaufvertrag vom 4. Oktober 2012 wurde das Objekt an einen Investor veräußert. Im Rahmen des Verkaufs wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 750 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag "federführender Versicherungsnehmer".

Da die zugrundeliegenden Gewährleitungsfristen abgelaufen waren, wurde die Bürgschaft im ersten Halbjahr 2019 vom Käufer zurückgegeben. Das Bürgschaftsverhältnis ist beendet.

Immobiliengesellschaft Hutfiltern in Braunschweig GmbH

Im Rahmen des mit der HSH abgeschlossenen Kreditvertrages vom 7. / 24. August 2015 für den Ankauf des bebauten Grundstücks in Braunschweig wurde von Development Partner AG am 24. / 28. August 2015 eine Kapitaldienstgarantie gegenüber der HSH abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens den Zinsdienst sicherzustellen. Mit Datum vom 24. August 2015 hat Development Partner AG im Rahmen des o. g. Kreditvertrages eine Bürgschaft über TEUR 1.500 zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Bank abgegeben.

Projektentwicklung Venloer Straße in Köln S.à.r.l.

Im Rahmen des mit der PBB abgeschlossenen Kreditvertrages vom 4. Mai 2017 wurde von Development Partner AG eine Kostenüberschreitungsgarantie in Höhe von TEUR 2.348 abgegeben, nach der insbesondere sämtliche Zinsen aus oder im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag erfasst sind.

Projektentwicklung Venloer Straße in Köln Beteiligungsgesellschaft mbH

Im Rahmen eines Darlehensvertrages vom 24. / 25. April 2017 mit der Bayerische Landesbank Immobilien-Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. KG wurde mit gleichen Datum eine harte Patronatserklärung zur Absicherung der Projektentwicklung Venloer Straße in Köln Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Verluste, die nicht aus dem Projekt heraus resultieren, abgegeben. Zusätzlich hat sich Development Partner AG verpflichtet, die Beteiligung an der Gesellschaft zumindest für die Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten und nicht an einen Dritten zu veräußern. Ferner wurde mit gleichen Datum durch Development Partner AG eine Garantie abgegeben, welche die Absicherung der Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens in Höhe von TEUR 2.200 zum Gegenstand hat.

Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH

Die Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH hat mit Verträgen vom 16. September 2015 ein unbebautes Grundstück sowie ein Erbbaurecht erworben. In diesem Zusammenhang hat die Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH mit der Freien und Hansestadt Hamburg einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Zur Sicherung für das in diesem Vertrag von der Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH eingegangenen Vertragsstrafeversprechens, hat Development Partner AG mit Datum vom 4. Dezember 2015 eine Bürgschaft i. H. v. TEUR 1.000 gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben.

Im Rahmen des Ankaufs des Erbbaurechts wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Bürgschaft i. H. v. TEUR 393 gegenüber dem Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zur Sicherung des Erbbauzinszahlungsanspruchs gestellt, Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag "federführender Versicherungsnehmer".

Im Zusammenhang des mit der Helaba abgeschlossenen Kreditvertrages vom 1. März 2016 sowie Änderungsvereinbarung vom 22. Dezember 2017/2. Januar 2018 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungsgarantie gegenüber der Helaba abgegeben. In der Kostenüberschreitungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass Kostenüberschreitungen für oberhalb der gemäß Kreditvertrag definierten Gesamtinvestitionen, allerdings begrenzt auf TEUR 3.023, ausgeglichen werden. In der Zinsdeckungsgarantie vom 1. März 2016 hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens, die Zinszahlungen mit einer Haftungsquote i. H. v. 40 % sicherzustellen.

Development Partner AG hat gegenüber einer weiteren Nachbarin eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. insgesamt TEUR 800 zur Sicherung von Ausgleichszahlungsansprüchen und von möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund etwaiger Schäden am Nachbargrundstück durch die laufenden Baumaßnahmen abgegeben. I. H. v. 60% des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG aus den Garantien durch den Mitgesellschafter im Innenverhältnis freigestellt.

Für einen Generalunternehmer (Tiefbau), wurde mit Datum vom 15. August 2017 eine selbstschuldnerische Zahlungsbürgschaft in Höhe von TEUR 150 gestellt. I. H. v. 60% des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG aus der Bürgschaft durch den Mitgesellschafter im Innenverhältnis freigestellt.

Für einen weiteren Generalunternehmer (Hochbau) wurde mit Datum vom 9. August 2017 eine selbstschuldnerische Zahlungsbürgschaft in Höhe von TEUR 4.550 durch einen Mitgesellschafter gestellt. I. H. v. 40% des vorgenannten Betrages stellt Development Partner AG den Mitgesellschafter im Innenverhältnis aus der Bürgschaft frei.

Im Rahmen eines geschlossenen Pachtvertrages wurde eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft durch einen Mitgesellschafter gegenüber dem Pächter gestellt. Die Bürgschaft ist der Höhe nach unbeschränkt und nicht quantifizierbar. Development Partner AG hat den Mitgesellschafter im Falle der Inanspruchnahme im Innenverhältnis i. H. v. 40% freigestellt.

Projektentwicklung Weender Straße in Göttingen GmbH & Co. KG

Im Zusammenhang des mit der Helaba abgeschlossenen Kreditvertrages vom 30. /31.Mai 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdeckungsgarantie gegenüber der Helaba abgegeben. In der Kostenüberschreitungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass Kostenüberschreitungen für oberhalb der gemäß Kreditvertrag definierten Gesamtinvestitionen, allerdings begrenzt auf 10 % der geplanten Baukosten, gedeckt werden. In der Zinsdeckungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens, die Zinszahlungen sicherzustellen.

Projektentwicklung Uerdinger Straße in Düsseldorf Office GmbH

Im Zusammenhang des mit der HCOB (vormals HSH) abgeschlossenen Kreditvertrages vom 24. November 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdienstgarantie gegenüber der HCOB (vormals HSH) abgegeben.

Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der Zinsdienst in Bezug auf den Kreditvertrag jederzeit sichergestellt ist und sämtliche Kostenerhöhungen, die oberhalb der gemäß des Kreditvertrages definierten Gesamtinvestitionskosten liegen, allerdings begrenzt auf maximal TEUR 1.523, gedeckt werden.

Im Zusammenhang des mit der Deutschen Rückversicherung AG, Düsseldorf, abgeschlossenen Darlehensvertrages vom 24. Juli 2018 hat sich die Development Partner AG mit gleichem Datum verpflichtet, die Darlehensgeber soweit mit finanziellen Mitteln auszustatten, wie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag notwendig ist. Die Development Partner AG hat die Kostenüberschreitungsgarantie in Höhe von maximal TEUR 1.523 gegenüber der HCOB in Form einer nachrangigen Mehrkostengarantie auf die Finanzierungsvereinbarung mit der der Deutschen Rückversicherung AG ausgeweitet.

Projektentwicklung Breite Gasse in Nürnberg GmbH

Im Zusammenhang mit dem mit der Helaba abgeschlossenen Kreditvertrag vom 29. März / 12. April 2017 wurde von Development Partner AG eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdienstgarantie gegenüber der Helaba abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der Zinsdienst in Bezug auf den Kreditvertrag jederzeit sichergestellt ist und sämtliche Kostenerhöhungen, die oberhalb der gemäß des Kreditvertrages definierten Gesamtinvestitionskosten liegen, allerdings begrenzt auf maximal TEUR 6.083, gedeckt werden.

Im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR 2.780 abgeben. i. H. v. 50 % des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG durch einen Mitgesellschafter der Projektentwicklung Breite Gasse in Nürnberg GmbH im Innenverhältnis freigestellt.

Sofern und soweit die selbstschuldnerische Bürgschaft von Development Partner AG nicht ausreicht, um die Rückzahlungsverpflichtungen aus den emittierten Inhaberschuldverschreibungen zu erfüllen, hat sich Development Partner AG verpflichtet, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Projektentwicklung Breite Gasse in Nürnberg GmbH i. H. v. maximal TEUR 1.390 zu leisten.

Mit Rückzahlung und Zinszahlung per 17. April 2019 hat die Projekt-entwicklung Breite Gasse in Nürnberg GmbH die Verbindlichkeiten aus der Inhaber-Teilschuldverschreibung in voller Höhe abgelöst. Die von der Development Partner AG in diesem Zusammenhang eingegangenen Bürgschaftsverhältnisse sind beendet.

Immobilienbeteiligungsgesellschaft am Kennedydamm in Düsseldorf mbH

Im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR 3.000 abgeben.

Projektentwicklung Michaelkirchstraße in Berlin Beteiligungsgesellschaft mbH

Im Zusammenhang mit dem mit der Berliner Sparkasse abgeschlossenen Kreditvertrag vom 29. Oktober / 30. Oktober 2018 wurde von Development Partner AG eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdienstgarantie gegenüber der Berliner Sparkasse abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der Zinsdienst in Bezug auf den Kreditvertrag jederzeit sichergestellt ist und sämtliche Kostenerhöhungen, die oberhalb der gemäß des Kreditvertrages definierten Gesamtinvestitionskosten liegen, allerdings begrenzt auf maximal TEUR 4.500, gedeckt werden.

Im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR 3.235 abgeben.

Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße GmbH

Im Zusammenhang mit dem mit der Bayrischen Landesbank ("Bayern LB") abgeschlossenen Darlehensvertrages vom 9. Januar 2017 wurde von Development Partner AG eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bayern LB abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass sämtliche Kostenerhöhungen, die oberhalb der gemäß des Kreditvertrages definierten Gesamtinvestitionskosten liegen, allerdings begrenzt auf maximal TEUR 3.015, aus eigenen Mitteln zu erbringen.

4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ergeben.

 

Düsseldorf, 28. Juni 2019

Ralf Niggemann

Emmanuel Gantenberg

Christof Meyer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018:

29. Oktober 2019

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