Master Data

Registry
Register court Fürth HRB 2346
Registered
3/29/1982
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of plastic packing goodsManufacture of household articles of plastics
Purpose
Gegenstand, des Unternehmens ist die fabrikmäßige Erzeugung von Kunststoffen, Kunststoffartikeln und Bürsten aller Art sowie der Handel mit solchen Waren.

History

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Management

NameRole
Andrea Roos
since 3/6/2017
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

31.25% identified68.75% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
31.25%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
ROBUST Industries AGAUT
68.75%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
ROBUST Industries AG
Austria
DEM 550,000
68.75%
Andrea Roos
St. Romann 98000 Monaco
DEM 250,000
31.25%

Financial Report

Robustplastik GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 2.544.743,12 2.527.923,35
I. Sachanlagen 2.544.743,12 2.527.923,35
B. Umlaufvermögen 343.871,32 358.124,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 328.715,85 335.393,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.155,47 22.731,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.392,15 10.918,77
Summe Aktiva 2.893.006,59 2.896.967,10

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 693.746,47 568.647,26
I. gezeichnetes Kapital 409.033,50 409.033,50
II. des letzten Stichtags 159.613,76 -19.419,17
III. Jahresüberschuss 125.099,21 179.032,93
B. Rückstellungen 90.142,00 158.006,67
C. Verbindlichkeiten 2.095.179,02 2.156.373,78
D. Rechnungsabgrenzungsposten 13.939,10 13.939,39
Summe Passiva 2.893.006,59 2.896.967,10

Anhang

Robustplastik GmbH

91056 Erlangen

Anhang für das Geschäftsjahr

01.01.2016 bis 31.12.2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Robustplastik GmbH

- Sitz: 91056 Erlangen, Frauenauracherstraße 61

- Registergericht: Amtsgericht Fürth; HRB 2346

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gem. § 242 ff und §§ 265 ff HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden im Anhang dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren.

Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.

Anhangangaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung waren ab dem Geschäftsjahr 2016 zu ändern, neu einzufügen bzw. zu streichen.

Die entsprechenden Vorjahreswerte der Umsatzerlöse waren nach den Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Art. 75 (2) EGHGB nicht anzupassen und sind daher mit den Werten des Berichtsjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und -grundsätze

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet:

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Ansatzwahlrechte

- Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

- Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht.


III. Angaben zur Bilanz

Aktiva

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen fünf und vierzig Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Die in Vorjahren angeschafften Wirtschaftsgüter größer € 150, nicht größer € 1.000 wurden in fünf Jahren entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen € 328.715,85.

Davon beträgt die Laufzeit von € 0,00 mehr als 1 Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 297.934,40.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (€ 297.934,40) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 297.934,40 enthalten.

Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 297.934,40.

Davon beträgt die Laufzeit von € 0,00 mehr als 1 Jahr.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Passiva

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Die Umstellung des gezeichneten Kapitals ist noch nicht erfolgt, zum 31. Dezember 2016 betrug es noch DM 800.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 7.388,79.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 7.388,79. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 7.388,79.

Von den Verbindlichkeiten haben € 2.074.772,92 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten haben € 20.406,10 eine Restlaufzeit größer 1 Jahr; davon haben € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 1.352,34 (§ 266 (3) C Nr. 8).

Passive latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

VI. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug zwei.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.

Erlangen, 31.05.2017.

Robustplastik GmbH

- Geschäftsführung -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2017.

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