AnwaltNow GmbHLiquidated

50672 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 87426
Registered
4/19/2016
Industry
Activities of law offices and notaries publicActivities of patent lawyers' officesActivities of holding companies
Purpose
ist das Betreiben einer Onlineplattform, auf welcher Rechtssuchende Rechtsanwälte suchen können und Rechtsanwälte ihre Leistungen und Dienste anbieten können. Der weitere Geschäftszweck ist das Betreiben einer Informationsplattform für Rechtssuchende und Rechtsanwälte.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Lennart Letzel
since 1/15/2021
Liquidator

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Shareholders

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Balance Sheet Accounts

Financial Report

AnwaltNow GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00 71,00 71,00
B. Umlaufvermögen 7.542,26 7.542,26 11.842,78 11.842,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 227,56 227,56
D. Aktive latente Steuern        
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 206.784,54 206.784,54 195.983,57 195.983,67
Summe Aktiva 214.329,80 214.329,80 208.124,91 208124,91

PASSIVA

       
Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.794,80 2.794,80 2.817,80 2.817,80
C. Verbindlichkeiten 211.535,00 211.535,00 205.307,11 205.307,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
E. Passive latente Steuern        
Summe Passiva 214.329,80 214.329,80 208.124,91 208.124,91

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 werden grundsätzlich erstmals zum 01.01.2011 angewendet (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB). Aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften haben sich auf die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft keine Änderungen ergeben (Art. 67 EGHGB). Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ab dem Jahr 2016 wurden beachtet. Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Handelsgesetzbuches sind auf die Gesellschaft anzuwenden. Es handelt sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB, da die Umsatzerlöse den Betrag von 700.000,00 € und die Bilanzsumme den Betrag von 350.000,00 € nicht übersteigt und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden. Eine gesetzliche Prüfungspflicht für den Jahresabschluss nach § 316 HGB besteht nicht. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Vorjahreswerte sind ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit wurde beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend erläutert.

Es liegen keine Umstände vor, die dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln würde.

Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020, die Gesellschaft zum 01.12.2020 zu liquidieren, ist auf den 30.11.2020 ein Jahresabschluss zu erstellen gewesen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Ansatzwahlrechte

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

2. Bewertungswahlrechte

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um außerordentliche Abschreibungen angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00 € werden im Zugangsjahr nicht voll abgeschrieben.

Die nach steuerlichen Vorschriften (§ 7 EstG) vorgenommenen Abschreibungen des Anlagevermögens betragen im Berichtsjahr 68,00 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 68,00 €

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet.

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen waren nicht zu bilden. Steuerrückstellungen waren für die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, damit allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen wird. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Rückstellungen sind in Höhe von 2.817,80 € im Rahmen des § 249 (1) HGB zu verzeichnen:

Jahresabschlusskosten 1.960,00 €
FiBu Kosten 834,80 €
  2.794,80 €

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzinsungen waren nicht erforderlich.

III. Angaben zur Bilanz

Das ausgewiesene Gezeichnete Kapital und die Rücklagen stimmen mit den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen überein. Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Geschäftsführung durch

Herrn Lennart Letzel

Der Geschäftsführer ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Seit dem 1.12.2020 ist Herr Letztel zum Liquidator bestellt.

Die Gesellschaft weist am Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkaptal gedeckten Fehlbetrag iHv.206.784,54€ aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor, da mit den Gläubigern entsprechende Rangrücktrittsvereinbarungen getroffen wurden. Der Geschäftsführer ist gehalten, die Gesellschafter nach § 49 GmbHG zu informieren.

 

Köln, den 17. Dezember 2022

Lennart Letzel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Dezember 2022

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