aigent
GmbH
(vormals:
aigent Verwaltungs GmbH)
Lindau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Sachanlagen |
15.031,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.282,83 |
25.024,40 |
| I.
Vorräte |
15.390,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.107,74 |
941,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.785,09 |
24.082,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.361,59 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.748,42 |
25.024,40 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.962,94 |
24.224,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.610,77 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
775,60 |
1.095,39 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
319,79 |
| B.
Rückstellungen |
64.244,20 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.641,28 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.641,28 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.900,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.748,42 |
25.024,40 |
Anhang
A) Grundlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.5.2009 (BilMoG),
insbesondere nach den Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes, als auch nach den
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages, erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB
bezüglich der Form der Darstellung und Umfang der
Angaben wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
B) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten
und der Einschätzung von Risiken wurde das Prinzip der
Vorsicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung
vermindert. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird abgesehen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert
angesetzt.
Steuerliche Sonderabschreibungen,
außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar waren,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung
wurde berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00
EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Die Rückstellungen für Steuern wurden
entsprechend der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen
werden mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Ende
des Geschäftsjahres 33.641,28 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind bestehen zum
Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). Langfristige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 EUR).
C) Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die alleinige Geschäftsführung des
Unternehmens durch Herrn Martin Oelhoff, Dipl.-Informatiker
(FH), Lindau, wahrgenommen.
Lindau, den 25. Oktober 2012
Die Geschäftsführung
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