hmcw
gmbh
Taura
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.444,99 |
69.807,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.284,00 |
1.400,00 |
| II.
Sachanlagen |
167.160,99 |
68.407,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.782.272,99 |
5.925.190,98 |
| I.
Vorräte |
2.067.345,00 |
1.287.050,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.923.402,99 |
3.916.397,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.791.525,00 |
721.742,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.199,00 |
3.177,00 |
| Aktiva |
5.961.916,98 |
5.998.174,98 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.835,41 |
635.401,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
610.401,00 |
-434.118,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
517.565,59 |
-1.044.519,30 |
| B.
Rückstellungen |
637.077,09 |
3.923.068,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.207.004,48 |
1.439.705,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.481.662,98 |
1.439.705,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.725.341,50 |
|
| Passiva |
5.961.916,98 |
5.998.174,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der hmcw
GmbH, Köthensdorfer Hauptstraße 122 in 09249
Taura (Amtsgericht Chemnitz, HRB 26678) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen und Zuordnungs-kriterien ist die
Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Bei der Berechnung sind die §§ 268 Abs. 3, 267
Abs. 4a Satz 2 HGB anzuwenden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert zugrunde gelegt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Bankguthaben in fremder Währung wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden:
Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2021 übernommen und
fortgeführt worden.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind wie
im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig. Bei den sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich
der Vergütung der Geschäftsführungsorgane
wird Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind
wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Der Jahresüberschuss wird insgesamt vorgetragen.
Es ist kein Betrag vorhanden, der gem. § 268
Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt.
4. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Max
Reuter geführt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte das
Unternehmen 25 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Taura, den 19.03.2024
gez.
Max Reuter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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