Master Data

Registry
Register court Paderborn HRB 4130
Previous
Abfallentsorgungsgesellschaft Stadt Paderborn mbH
Registered
9/25/2002
Industry
Operation of terminal facilities for passenger transport, including bus stationsScheduled passenger transport by roadOperation of road infrastructure
Purpose
Der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Paderborn. Unternehmensgegenstand ist ferner die Abfallentsorgung, bestehend aus der Erfassung, der Sammlung, dem Transport sowie die sonstige Entsorgung aus dem Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung sowie die damit im weitesten Sinn zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen unter Beachtung kommunalwirtschaftlicher und abfallrechtlicher Vorschriften. Dabei sind die Wirtschaftsgrundsätze nach § 103 GO NRW zu beachten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Oliver Eikenberg
since 2/2/2023
Managing Director
Andreas Frank
since 4/17/2013
Procura
René Möller
since 4/17/2013
Procura

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (3)

NameOwnership
Stadt Paderborn
61.68%
32.82%
Kreis Paderborn
5.50%

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
Paderborner Kommunalbetriebe GmbH
Germany
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

PaderSprinter GmbH

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktivseite

31.12.2021 Vorjahr
T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 761.639,00 805
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.087.561,28 3.988
2. Technische Anlagen und Maschinen 17.726.986,56 13.617
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.374.089,00 1.131
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.980.319,79 1.254
25.168.956,63 19.990
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.000,00 26
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.600.000,00 7.150
6.626.000,00 7.176
32.556.595,63 27.971
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Betriebsstoffe 178.428,59 102
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 818.496,41 472
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.778.942,28 3.731
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.652.938,33 418
6.250.377,02 4.621
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.671.080,96 5.052
12.099.886,57 9.775
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 106.789,66 74
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 1.319,62 2
44.764.591,48 37.822

Passivseite

31.12.2021 Vorjahr
T€
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 11.784.124,00 11.784
III. Verlustvortrag - 45.816,55 - 46
11.763.307,45 11.763
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 1.634.059,00 1.775
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.364.201,00 14.502
2. Sonstige Rückstellungen 1.024.642,62 1.579
15.388.843,62 16.081
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.114.543,09 5.795
2. Erhaltene Anzahlungen 141.225,10 144
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.328.288,44 946
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.927.630,11 199
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.796.537,38 515
15.308.224,12 7.599
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 670.157,29 604
44.764.591,48 37.822

GuV für das Geschäftsjahr 2021 (01.01. - 31.12.)

2021 Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 16.007.471,82 16.274
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.575.468,94 1.507
3. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 3.062.387,69 - 2.448
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen - 17.530.362,15 - 16.730
4. Personalaufwand:
a) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 336.788,43 - 103
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 3.438.861,17 - 3.242
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 2.212.120,16 - 2.123
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 144.118,33 156
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 925.418,97 - 1.022
9. Ergebnis nach Steuern - 9.778.879,48 - 7.731
10. Erträge aus Verlustübernahme 9.778.879,48 7.731
11. Jahresergebnis 0,00 0

Anhang 2021

A. Vorbemerkungen

(1) Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die PaderSprinter GmbH (PaderSprinter) hat ihren Sitz in Paderborn und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn (HRB 4130).

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Soweit nicht anders genannt, erfolgen alle Angaben in Tausend Euro (T€).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang gemacht.

Aufgrund der Geschäftstätigkeit im Bereich Verkehr wurde die Darstellung des Sachanlagevermögens um die branchentypischen Posten erweitert.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den An-schaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Ab-schreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bewertet.

Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € in einen Sammelposten gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren abgeschrieben; den Abschreibungen der technischen Anlagen und Maschinen liegen überwiegend Nutzungsdauern zwischen 5 und 15 Jahren zugrunde.

Finanzanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte an Betriebsstoffen werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Marktwerten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten ausgewiesen; erkennbaren Risiken wird durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Soweit wesentlich, werden unverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert ausgewiesen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zusatzsicherung der betrieblichen Alters-versorgung sind entsprechende Mittel in treuhänderischen Fondsanteilen angelegt. Die Anteile sind dem Zugriff der Gläubiger entzogen.

Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

(2) Passiva

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt.

Unter den Investitionszuschüssen werden vor allem Zuschüsse für Verkehrsbetriebsanlagen, Omnibusse und für neue Anlagen am Betriebshof ausgewiesen; diese werden entsprechend der Abschreibungen der dazugehörigen Anlagen über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Sämtliche Rückstellungen für Pensionen werden einheitlich mit dem Barwert der erworbenen Anwartschaft bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden im Geschäftsjahr die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87 % (im Vorjahr: 2,30 %) angesetzt. Des Weiteren wurde zur Ermittlung einer möglichen Ausschüttungssperre für Pensionsverpflichtungen der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,35 % angesetzt. Weiterhin sind unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. und eine Rentendynamik von 1,75 % p.a. berücksichtigt. Des Weiteren werden nach Alter gestaffelte Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2021 ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, der Bestandteil des Anhangs ist.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ergibt sich wie folgt:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 2020 Eigenkapital 2020 Ergebnis
% T€ T€
Kraftverkehrsgesellschaft Paderborn mbH, Paderborn (KVP) 100 29 0
VerbundgesellschaftPaderborn-Höxter mbH (VPH), Paderborn * 25 318 9

* Beteiligung über KVP

Die Finanzanlagen beinhalten ein Darlehen an die Gesellschafterin Paderborner Kommunalbetriebe GmbH von 6.600 T€ (Vorjahr 7.150 T€).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die PKB aus dem Ergebnisabführungsvertrag.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Corona Rettungsschirm (2.143 T€; Vorjahr 0 T€), Umsatzsteuererstattungsansprüche (1.334 T€; Vorjahr 266 T€), Mineralölsteuererstattungsansprüche (47 T€; Vorjahr 45 T€) und Schadenersatzansprüche (21 T€; Vorjahr 49 T€).

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Aus der Verrechnung der Deckungsvermögen im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:

31.12.2021 Vorjahr
T€ T€
Pensionsverpflichtung aus rückgedeckter Zusatzsicherung
(Erfüllungsbetrag)
-18 -18
Beizulegende Zeitwerte des Deckungsvermögens
(Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen)
19 19
Summe Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1 1

Die beizulegenden Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungsansprüche entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital und den Anschaffungskosten.

Eigenkapital

31.12.2021 Vorjahr
T€ T€
Gezeichnetes Kapital 25 25
Kapitalrücklage 11.784 11.784
Verlustvortrag -46 -46
11.763 11.763

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital und beträgt unverändert 25.000,00 €. Alleingesellschafterin ist die Paderborner Kommunalbetriebe GmbH, Paderborn (PKB).

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgte teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB in Höhe von 618 T€.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mögliche Einnahmeausgleichs-verpflichtungen Bus/Bahn aus Vorjahren (505 T€), Versicherungsschäden (468 T€) und ausstehende Rechnungen (52 T€).

Verbindlichkeiten

31.12.2021 davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
(i.V. T€) (i.V. T€) (i.V. T€) (i.V. T€)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.114 688 4.426 882
(5.796) (681) (5.115) (2.322)
Erhaltene Anzahlungen 141 141 0 0
(144) (144) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.328 5.328 0 0
(946) (946) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.928 1.928 0 0
(199) (199) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 2.797 322 2.475 975
(515) (515) (0) (0)
- davon aus Steuern 2 2 0 0
(2) (2) (0) (0)
15.308 8.407 6.901 1.857

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen der Sparkasse Paderborn-Detmold. Insgesamt umfasst der Darlehensvertrag vom 12.03.2019 ein Kreditvolumen von 7,0 Mio. €. Das Gesamtdarlehen ist durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Paderborn bis zu einem Höchstbetrag von 80 % gesichert.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind 3,6 Mio.€ für die Anschaffung neuer Linienbusse enthalten. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft am 23.11.2021 ein Darlehen in Höhe von 4,7 Mio.€ aufgenommen. Davon wurden 1,9 Mio.€ an die KVP weitergereicht. Die Auszahlung ist am 18.01.2022 erfolgt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die KVP.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ein Darlehen der Stadt Paderborn in Höhe von 2,8 Mio.€. Das Kreditvolumen laut Darlehensvertrag vom 15.04.2021 beträgt insgesamt 3,0 Mio.€.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf das Bestellobligo aus Investitionen entfallen am Bilanzstichtag 2.698 T€.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2021 Vorjahr
T€ T€
Linienverkehr 4.515 4.418
Ausbildungsverkehr (Schüler / Studenten) 6.162 6.155
Erstattungsleistungen Ausbildungsverkehr 1.076 1.426
Erstattungsleistungen Schwerbehinderte 393 410
Werbeflächenvermietung 237 273
Erhöhtes Beförderungsentgelt 107 111
Mietwagenverkehr 8 8
Sonstiges 3.510 3.473
16.008 16.274

In den Umsatzerlösen Linienverkehr sind periodenfremde Mindererlöse von 450 T€ enthalten. Dies betrifft die Risiken aus der Einnahmenaufteilung (VPH) in Höhe von 505 T€ für 2018/2019 saldiert mit Erlöszuweisungen aus Vorjahren in Höhe von 57 T€. Die sonstigen Umsatzerlösen beinhalten den Zuschuss des Landes NRW aus dem Corona Rettungsschirm in Höhe von 2.143 T€ und die Erlöse aus dem zusätzlichen Busverkehr für Schüler aufgrund der Corona Pandemie von 1.108 T€.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der ÖPNV-Pauschale (466 T€), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (228 T€) und Investitionszuschüssen (286 T€), einem Zuschuss für 3G- und Maskenpflicht-Kontrollen (40 T€) sowie Versicherungsentschädigungen (60 T€). Es ergaben sich periodenfremde Erträge von 97 T€.

Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Der Personalaufwand betrifft Aufwendungen für Altersversorgung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sonstige Steuern von 30 T€ (Vorjahr: 20 T€) enthalten.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen ausschließlich verbundene Unternehmen und resultieren aus einer Ausleihung an die PKB (144 T€; Vorjahr: 156 T€).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2021 Vorjahr
Zinsanteil aus Rückstellungszuführungen (mit Deckungsvermögen) -1.163,00 -1.206,00
Ertrag / Aufwand (-) aus der Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB 203,23 -849,65
Ertrag aus den zu saldierenden Vermögensgegenständen 238,12 244,30
Aufwand aus den zu saldierenden Vermögensgegenständen -4.548,92 -4.488,46
Nettoaufwand nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB -5.270,57 -6.299,81
Zinsanteil aus Rückstellungszuführungen (ohne Deckungsvermögen) -832.321,00 -936.557,00
Zinsen für Bankdarlehen -57.103,98 -59.557,00
Avalprovision für Ausfallbürgschaft und Darlehen -30.723,42 -19.089,36
-925.418,97 -1.021.503,17

E. Sonstige Angaben

Abschlussprüferhonorar

Die Angaben erfolgen gemäß §285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH.

Geschäftsführung

 

Dipl.-Ing. Peter Bronnenberg, Paderborn

 

Dipl.-Verwaltungswirt Reinhard Nolte, Paderborn (bis 31.12.2021) (Betriebsleiter des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes Paderborn)

Aufsichtsrat

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages bedient sich die Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung des Aufsichtsrates der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH, Paderborn. Dabei übt der Aufsichtsrat der PKB seine Aufsichtstätigkeit auch bei der Gesellschaft unmittelbar aus.

Mitglieder des Aufsichtsrates der PKB:

Name Beruf
Dreier, Michael Bürgermeister der Stadt Paderborn, Vorsitzender
Scherhans, Catharina Studienrätin, stellv. Vorsitzende
Borgmeier, Reinhard Gewerkschaftssekretär
Bürger, Markus Rechtsanwalt
Dülme, Matthias Industriekaufmann
Grabenstroer, Karsten Studienrat
Henze, Franz-Josef Dipl.-Ing. i.R.
Honervogt, Dietrich Bäckermeister i.R.
Hoppe, Stephan Berater
Kemper, Andreas Diplom-Wissenschaftsingenieur
Koch, Ulrich Beamter
Konersmann, Ludger Diplom-Ingenieur
Mertens, Markus Journalist
Rittmeier, Florian Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Schaefer, Bernhard Verwaltungsangestellter
Schröder, Dr. Klaus Informatiker
Senn, Alexander Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Tiemann, Ingo Kämmerer des Kreises Paderborn

Angaben zum Mutterunternehmen der Gesellschaft

Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs.1 HGB ist die Paderborner Kommunalbetriebe GmbH, Paderborn. Die PaderSprinter GmbH ist in den Konzernabschluss der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisabführung

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Verlust 2021 in Höhe von 9.778.879,48 € von der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH übernommen.

Nachtragsbericht

Inwieweit die aktuelle Corona-Krise sich auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weiterhin auswirken wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.

Weitere Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.

 

Paderborn, 9. Mai 2022

PaderSprinter GmbH

Peter Bronnenberg, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

A. Gesellschaftsstruktur und Geschäftsfelder

Die PaderSprinter GmbH (PS-GmbH) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH (PKB), mit der ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen ist. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich ausschließlich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im öffentlichen Nahverkehr. Hierzu bedient sie sich der Dienstleistungen der 100%igen Tochtergesellschaft Kraftverkehrsgesellschaft Paderborn mbH (KVP).

B. Wirtschaftsbericht

GESCHÄFTSVERLAUF

Corona-Pandemie

Bereits seit März 2020 ist das soziale Leben sowie das Arbeitsleben in Deutschland aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) immer wieder beeinträchtigt, so dass auch Teile des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft davon betroffen sind. Der öffentliche Personennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge gilt in diesem Zusammenhang zurecht als systemrelevant, und es wird dementsprechend seitens der Verantwortlichen bundesweit alles getan, um ein zuverlässiges Verkehrsangebot in den Städten sicherzustellen.

Zur Aufrechterhaltung eines stabilen Fahrtangebots in Paderborn bei gleichzeitiger möglichst geringer Gefährdung von Beschäftigten und Fahrgästen wurden seitens der Betriebsleitung des PaderSprinter unter Beachtung der behördlichen Vorgaben sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände seit dem 12.03.2020 verschiedene Regelungen und Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise

Bildung eines internen Krisenstabes zur regelmäßigen Bewertung der Lage und Ableitung erforderlicher Reaktionen

Erstellung von Notfallplänen für die verschiedenen Bereiche

Entzerrung der Personaldichte durch Versatz der täglichen Arbeitszeiten in möglichst allen Bereichen

Einrichtung von Heim-Arbeitsplätzen und Einzelbüros für Verwaltungsmitarbeiter

Regelmäßige Information der Belegschaft über geeignete Hygienemaßnahmen, Ausgabe von Desinfektionsmitteln, Schutzmasken, Selbsttests etc.

Regelmäßige Abstimmung mit anderen Verkehrsunternehmen in der Region zur übergreifenden Abstimmung

Sofortige Anpassung des Fahrtangebots je nach behördlichen Vorgaben

Zeitweiser Ticketkauf beim Fahrpersonal sowie den Ein- und Ausstieg an der vordersten Bustür für Fahrgäste eingestellt bis Sicherheitsscheiben für den Fahrerarbeitsplatz verbaut werden konnten

Genereller Einsatz von möglichst vielen Gelenkbussen im Liniennetz

Tägliche Überprüfung der Fahrgastzahlen in den Bussen

Vorübergehende Schließung des Fundbüros am Betriebshof sowie geänderte Öffnungszeiten beim Kundencenter in der Innenstadt je nach Verlauf der Pandemie

Intensivierung der Fahrzeugreinigung und zusätzliche Desinfektion der Haltestangen, Fahrerarbeitsplätze und Fahrscheinautomaten

Regelmäßige Information der Öffentlichkeit über getroffene Maßnahmen und Regelungen

Leistungszahlen 2021/2021

2021 2020 Veränderung
Fahrgäste (Mio.) 11,47 11,37 0,88 %
Wagenkilometer (Mio.) 4,92 4,69 4,90 %
Beförderungserlöse (Mio. €) 11,16 11,04 1,09 %

Das Beförderungsaufkommen ist im Geschäftsjahresvergleich von 11,37 Mio. Personen im Jahr 2020 marginal um 0,88 % auf 11,47 Mio. Personen in 2021 gestiegen. Die Fahrtgastanzahl betrug zum Vergleich im Jahr 2019 vor Corona noch 20,1 Mio. Fahrgäste.

Hierbei ergaben sich Steigerungen insbesondere bei den Einnahmen der EinzelTickets

(+22,8%). Bei den Abonnements "PaderTicket" sowie "FairTicket" verzeichnen wir hingegen mit -14,2% und auch bei den MonatsTickets mit -13,6% deutliche Rückgänge. Im Segment der weiteren Zeitkarten ergaben sich bei den 7 TageTickets mit -27,1% ebenso Rückgänge. Die hier erwähnten Rückgänge sind maßgeblich der Corona-Pandemie zuzuschreiben.

Digitale Vertriebswege: HandyTicket / smilecard / PaderTicket als (((eTicket

HandyTicket

Am 27.01.2020 wurde die PaderSprinter Fahrplan-App um die Funktion "Ticketkauf" ergänzt. Fahrgäste können seitdem entweder per Schnellkauf-Option oder aber aus der Fahrplanauskunft heraus ein Ticket kaufen. Dieses elektronische Ticket (eTicket) wird dann als Barcode auf dem Smartphone angezeigt. Darüber hinaus wird in naher Zukunft auch die Homepage um einen Ticketshop erweitert. Die Tickets, die dort gekauft werden, sind als PDF verfügbar und können z.B. zu Hause ausgedruckt werden.

smilecard

Bereits seit 2003 gibt es für das bargeldlose Busfahren in Paderborn eine Karte: die smilecard (bis Ende 2015: PaderSprinter Card). Die Chipkarte kann mit einem beliebigen Guthaben aufgeladen werden. Der Ticketpreis wird von der Chipkarte abgebucht und das Ticket auf dem Kartenchip gespeichert. Die smilecard wird grundsätzlich anonym ausgegeben. Inhaber haben allerdings die Möglichkeit, ihre Karte zu personalisieren, indem sie diese über die PaderSprinter Website registrieren. Eine Registrierung ermöglicht eine Zuordnung des Inhabers einer oder mehrerer Karten. So besteht die Möglichkeit, die Karte bei Verlust telefonisch zu sperren. Anonyme Karten können nur anhand eines Nachweises, in Form einer Schutzhülle für die Karte, auf der die smilecard-Nr. versehen ist, persönlich gesperrt werden.

PaderTicket

Neben der smilecard arbeitet der PaderSprinter außerdem daran, sein Abo, das PaderTicket elektronisch vertreiben zu können. Das Abo wird aktuell als Plastikkarte mit Wertmarken ausgegeben. Zukünftig soll das PaderTicket als (((eTicket auf einer Chipkarte gemäß VDV-KA an Fahrgäste verteilt werden. Dieser Schritt stellt einen wichtigen Meilenstein für den elektronischen Vertrieb von Tickets dar.

Tarifmaßnahme, Abo-Treueaktion in den Sommerferien, verlängerte Schnupper-Abo-Aktion und Deutschland Abo-Upgrade

Zum 01.08.2021 gab es Änderungen im WestfalenTarif, die auch Auswirkungen auf den PaderSprinter hatten. Dabei fiel die Preisanpassung trotz der Einnahmeverluste durch die Corona-Pandemie gering aus. Einzig die Preise für das 30 TageTicket, 30 TageTicket 9 Uhr und das Schüler/Azubi MonatsTicket wurden im Stadtgebiet angepasst, alle anderen Ticketpreise blieben gleich. Die mehrheitlich stabilen Preise sind auf die finanziellen Hilfen aus dem Corona-Rettungsschirm vom Land NRW und dem Bund zurückzuführen, denn nur so werden die nach wie vor anhaltenden Verluste der Verkehrsunternehmen teilweise ausgeglichen.

Um sich bei den Abo-Kunden zu bedanken, die während der Corona-Pandemie ihr Abonnement nicht gekündigt haben, fand während der Sommerferien eine NRW-weite Treueaktion statt. Die Gültigkeit der Abos wurde kostenlos und ganztägig von Montag bis Sonntag auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.

Ebenso wurde die Schnupper-Abo-Aktion, die ursprünglich nur bis zum 15.06.2021 gelten sollte, verlängert. Abos wie das PaderTicket konnten bis zum bis 15.12.2021 mit einer verkürzten Mindestvertragslaufzeit von 3 statt 12 Monaten erworben werden. Aufgrund des weiterhin kritischen Pandemiegeschehens ist die Aktion auch noch ein weiteres Mal verlängert worden und endet nun erst am 15.06.2022.

Vom 13.09. bis 26.09.2021 wurde im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche ein bundesweites Signal für den ÖPNV und zur Rückgewinnung von Fahrgästen gesetzt. Die Aktion "Deutschland Abo Upgrade", die der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) initiiert hat, ermöglichte allen Abonnenten Bus und Bahn deutschlandweit und ohne weitere Kosten zu nutzen.

Sondertarife: Libori- und Adventticket sowie Park-and-Ride-Service

Sowohl während des Liborifestes als auch an den Adventwochenenden während des Weihnachtsmarktes gilt für Paderborn ein Sondertarif.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Liborifest erneut nicht in der gewohnten Version stattfinden und wurde daher als "Libori light" durchgeführt. Aus diesem Grund kam der Sondertarif mit dem Libori-Wochen-Ticket, dem vergünstigten EinzelTicket (Libori-Ticket) nicht zum Einsatz. Auch das P+R Ticket für den Shuttle wurde nicht angeboten.

Der Weihnachtsmarkt fand in abgewandelter Form statt, so dass das "Advent Ticket" an allen Samstagen und Sonntagen im Advent angeboten werden konnte. Das EinzelTicket wird während dieser Zeit vergünstigt verkauft und kostet für Erwachsene 2,00 Euro und für Kinder 1,00 Euro. Nur am ersten Adventswochenende wurde zusätzlich ein Park + Ride Angebot offeriert. Dies musste jedoch aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Pandemie für die nachfolgenden Adventwochenenden abgesagt werden.

Kundencenter am Kamp 41

Im Mai 2019 zog das Fahrgast-Infolokal aus der Zentralstation aus und bezog die Räumlichkeiten Kamp 41 gegenüber der Libori Galerie. Das neue Kundencenter überzeugt nun mit frischem Design, hellen und freundlichen Räumen und einem angeschlossenen Backoffice, welches für intensivere Beratungen genutzt wird. Auch ein Abfahrtsdisplay mit den Busfahrten ab der Haltestelle Kamp erweitern den Service vor Ort. Das Kundenaufkommen nahm im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß aufgrund der Pandemie erneut ab (-26,01%). Hauptanliegen für den Besuch im Kundencenter waren Fahrplanauskünfte sowie Ticketberatung und -verkauf.

Qualitätsmanagement

Der PaderSprinter führt seit 2016 ein systematisches Feedbackmanagement durch. Jedes eingehende Feedback wird in einem digitalen System erfasst und kategorisiert. Nachdem innerbetrieblich das Feedback bearbeitet wurde, wird dem Kunden/der Kundin ausführlich geantwortet. Im Nachgang werden die Feedbacks jeden Monat ausgewertet, um einen Trend zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Zudem sind die Inhalte der Feedbacks regelmäßig Bestandteil bei Fahrerschulungen oder bei Planungen zu einem Fahrplanwechsel etc.

Die Anzahl an Feedbacks ist gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich angestiegen. Vor allem die Feedbacks der Kategorie "Sicherheit" haben zugenommen. Darin werden Feedbacks über das Verhalten anderer Fahrgäste erfasst wie z.B., dass diese keine Maske tragen oder die Maske falsch tragen. Auch in Bezug auf die Einführung und Kontrolle der 3G Regel im ÖPNV gab es immer wieder Feedbacks. Darin äußerten Fahrgäste auch die Sorge, dass sich andere Fahrgäste nicht an die Regelungen halten würden und sie sich somit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sehen.

Im Zuge der freiwilligen Pünktlichkeitsgarantie wurden 2021 insgesamt 25 Anträge gestellt, von denen 4 berechtigt waren, so dass eine Erstattung erfolgte. Die Garantieleistung greift bei durch den PaderSprinter verschuldeten Verspätungen ab 20 Minuten. Durch höhere Gewalt entstandene Verspätungen sind von der Garantie ausgeschlossen.

Um eine deutlich verbesserte Erreichbarkeit bei Rückfragen von Fahrgästen anbieten zu können, wurde im November 2021 die Servicenummer 05251 6997 222 erweitert. Sie ist nun montags bis sonntags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr erreichbar, so dass Fahrgäste sich auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Kundencenters zum Ticketangebot beraten lassen oder Fahrplanauskünfte einholen können.

Einführung der barrierefreien KOMPASS-App

Im Mai 2021 wurde die KOMPASS-App für alle Fahrgäste im App Store sowie für Android Geräte bei Google Play veröffentlicht. Die KOMPASS-App ist kostenlos und ermöglicht vor allem Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr im Paderborner Stadtgebiet selbstständiger zu nutzen. Die Kompass-App ist barrierefrei und dabei besonders hilfreich für blinde und sehbehinderte Menschen, da sie die geräteeigenen Bedienungshilfen über das Smartphone, wie z. B. die Sprachausgabe, unterstützt. So werden beispielsweise einfahrende Busse aus rund 30 Metern Entfernung mittels Bluetooth von der App erkannt und mit Liniennummer und Fahrtziel angezeigt bzw. angesagt. Über die Kompass-App können aber z.B. auch per Bluetooth Haltewunsch und bei den neueren Fahrzeugen auch eine Einstiegshilfe über die sogenannte "Kinderwagentaste" angefordert werden.

Neue Fahrpläne an den Haltestellen enthalten QR-Code der nächsten Abfahrten in Echtzeit

Die tatsächlichen Abfahrtszeiten einer Buslinie sind auch vom aktuellen Verkehrsaufkommen abhängig und können somit gelegentlich vom gedruckten Aushangfahrplan abweichen. Damit Fahrgäste diese Echtzeitabfahrten an jeder Haltestelle einsehen können, wurden Ende September die Fahrpläne an allen Haltestellen im Paderborner Stadtgebiet ausgetauscht, die von den PaderSprinter Bussen bedient werden. Dort sind nun Fahrpläne mit einem QR-Code (Quick Response Code) ausgehangen. Über diesen QR-Code können sich die Fahrgäste online eine Übersicht zu den nächsten Abfahrten von der jeweiligen Haltestelle anzeigen lassen: Nachdem der QR-Code mithilfe der Kamera des Smartphones eingescannt wurde, erfolgt die Anzeige der Abfahrtszeiten in Echtzeit und somit minutengenau. Das ist insbesondere an den Haltestellen im Stadtgebiet praktisch, die keine digitale Fahrgastinformation (DFI-Anzeige) haben. Die angezeigten Daten kommen dabei direkt aus dem Betriebsleitsystem.

Zwei neue Fahrten und ein zusätzlicher Halt: Fahrplan-Verbesserungen für die Linien 52 und 58

Zum 04.10.2021 ist das Fahrplan-Angebot für die Linie 52 und 58 verbessert worden. Bei der Linie 52 wird die Haltestelle "Dahler Weg" nun mit bedient und steht den Fahrgästen daher in beiden Richtungen für den Ein- und Ausstieg zur Verfügung. Die Linie 58 wurde um zwei zusätzliche Fahrten ergänzt. Während der Vorlesungszeit besteht nun um 08:55 Uhr und um 10:55 Uhr eine Verbindung von der Waldenburger Straße in Richtung Universität (Haltestelle "Uni / Südring"). Um 08:57 Uhr und 09:57 Uhr bestehen an der Haltestelle "Ilseweg" Umsteigemöglichkeiten aus Richtung Borchen auf diese neuen Fahrten.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Auch 2021 wurden wieder Pressemitteilungen an die Paderborner Medien (z. B. Neue Westfälische, Westfälisches Volksblatt, Radio Hochstift, WDR-Lokalredaktion) und teilweise auch an die Fachpresse (z. B. VDV, NaNa, Newstix) verschickt. Wie bereits im vergangenen Jahr stand nach wie vor die Corona-Pandemie im Fokus. Neben den einzelnen Schutzmaßnahmen, um das Infektionsrisiko in den Bussen weiterhin so gering wie möglich zu halten, ging es aber auch darum, das Vertrauen in den ÖPNV zurückzugewinnen. Dementsprechend spielten z. B. auch Kampagnen wie die Schnupper-Abo-Aktion oder der Treuebonus für alle Abonnenten in den Sommerferien eine wichtige Rolle in der Kommunikation, um auf diese Weise wieder mehr Menschen für das Busfahren im Paderborner Stadtgebiet zu begeistern.

Social Media beim PaderSprinter

Der PaderSprinter ist in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und XING (wurde am 01.05.2021 eingestellt) vertreten. Ziel der Aktivitäten ist es, mit Fahrgästen in eine schnelle und zeitgemäße Interaktion zu treten, Kundenservice zu bieten und mit den Fahrgästen auf Augenhöhe zu kommunizieren. Gerade in der Corona-Pandemie haben sich die sozialen Netzwerke als hilfreiche Kommunikationsmedien bewiesen, um die Fahrgäste schnell zu erreichen.

Die PaderSprinter-Facebook-Seite verzeichnet inzwischen 6.613 Abonnenten. Das Instagram-Profil des PaderSprinter hatte Ende Dezember 2021 2.690 Abonnenten. Zum 01.10.2021 hat der PaderSprinter ein Pilotprojekt gestartet und einen Account sowie erste Inhalte bei TikTok veröffentlicht, einem Videoportal für die Lippensynchronisation von Musikvideos und anderen kurzen Videoclips, welches zusätzlich Funktionen eines sozialen Netzwerks anbietet.

PaderSprinter-Webseite / E-Mail-Newsletter

Die PaderSprinter-Webseite hatte im Jahr 2021 insgesamt 169.763 eindeutige Seitenbesucher. Veröffentlicht wurden neben Verkehrsinformationen, Fahrplanauskünften und Hinweisen zu Aktionen (z. B. Verlängerung der Schnupper-Abo-Aktion, Treuebonus für alle Abonnenten in den Sommerferien, Online-Adventskalender für Fahrgäste) vor allem aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und den Auswirkungen und Schutzmaßnahmen beim PaderSprinter.

Mit dem E-Mail-Newsletter werden Fahrgäste regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. Insgesamt wurden 31 Newsletter-Kampagnen an die 2.896 Newsletter-Abonnenten versendet.

Besuchergruppen, Busbegleiter und weitere Veranstaltungen

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen sind auch 2021 Besichtigungen und Veranstaltungen am Betriebshof und im Kundencenter sowie die Teilnahme an anderen Veranstaltungen (z. B. eine Bürgerveranstaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der digitalen Heimat-Kampagne oder der regelmäßig stattfindende Neubürger-Empfang der Stadt Paderborn) abgesagt worden, um das Infektionsrisiko mit dem Virus so gering wie möglich zu halten. Dazu zählten auch öffentliche Mobilitätstrainings auf dem Betriebshof sowie die beiden Schulprojekte "Safe Rider" und "Busschule", die das Ziel haben, Schülerinnen und Schüler für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren und die Busfahrt sicherer zu machen.

ÖPNV Kundenbarometer: 3. Platz in der Globalzufriedenheit

2021 stellt sich der PaderSprinter im Rahmen des bundesweiten ÖPNV-Kundenbarometers wieder dem Urteil seiner Fahrgäste (zuletzt 2019). Das Marktforschungsunternehmen Kantar führte dazu von Mai bis Juli in einer repräsentativen Umfrage unter ÖPNV-Nutzern ab 16 Jahren telefonisch 500 Interviews für den PaderSprinter zur Kundenzufriedenheit durch. Die Interviewpartner wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Im Vergleich mit insgesamt 33 anderen Verkehrsunternehmen, wovon neun Betriebe aus NRW stammen, landete der PaderSprinter auf Platz 3 in der Gesamtwertung und auf Platz 1 bei den Verkehrsunternehmen aus NRW. Die Globalzufriedenheit konnte ein weiteres Mal gesteigert werden und liegt nun bei 2,30 (2019: 2,33). Bei den Einzelbewertungen in den Kategorien Kundenbeziehung, Angebot, Verkehrsmittel, Sicherheit, Haltestellen und Stationen sowie dem Tarif liegt die Zufriedenheit oftmals über dem Branchendurchschnitt. Die Freundlichkeit des Fahrpersonals, die persönliche Beratung im Kundencenter und das HandyTicket wurden von den Fahrgästen am besten bewertet. Im Vergleich mit den anderen Verkehrsunternehmen sorgt die Zufriedenheit der befragten Fahrgäste in den Kategorien "Informationen des Verkehrsunternehmens bei Störungen und Verspätungen" sowie das "Krisenmanagement im Umgang mit der Pandemie" für Platz 1.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Zum Bilanzstichtag ist die Vermögenslage der Gesellschaft dadurch geprägt, dass das Anlagevermögen 73% und das Umlaufvermögen 27% der Bilanzsumme ausmachen. Das Anlagevermögen in Höhe von 32,56 Mio. € ist vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt. Auf der Passivseite bestimmen die langfristigen Posten mit 80 % - davon entfallen 32 % auf die Rückstellungen für Pensionen - den Charakter der Bilanz.

Liquide Mittel sind zum Bilanzstichtag in ausreichendem Umfang vorhanden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres gegeben.

Zur Finanzierung der neuen Gelenkbusse hat die Gesellschaft in 2021 zwei Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen bei der Stadt Paderborn in Höhe von 3,0 Mio.€ laut Darlehensvertrag vom 15.04.2021. Am 23.11.2021 wurde zusätzlich ein Darlehen in Höhe von 4,7 Mio.€ bei der Volksbank Elsen-Wewer-Borchen aufgenommen. Davon wurden 1,9 Mio.€ an die KVP weitergereicht. Die Auszahlung erfolgte am 18.01.2022.

Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zu 2020 um 0,26 Mio. € (-1,6%) auf 16,01 Mio. € gesunken. Maßgeblich hierfür sind geringere Zahlungen aus dem Corona-Rettungsfonds. Weiterhin wurden 0,5 Mio. € als Rückstellungen für Risiken aus der Einnahmenaufteilung berücksichtigt. Hintergrund sind hierbei geänderte Zuteilungsschlüssel aus den Einnahmenpools der Verbundgesellschaft (VPH) für mehrere Jahre.

Der Materialaufwand erhöht sich um 7,4% auf 20,59 Mio. € insbesondere aufgrund der außerordentlichen Belastungen und Mehrkosten in Höhe von 0,52 Mio. € bei den Treibstoffkosten sowie der Tarifmaßnahme in Höhe von 1,4 %, mindestens 50 Euro ab 01.10.2021 bei der KVP. Die bezogenen Leistungen von der KVP erhöhten sich um 1,29 Mio. €, da in bedeutendem Umfang Leistungen von Auftragsunternehmen übernommen wurden. Zudem wirkten die umgesetzten Leistungsausweitungen im Fahrplanangebot zur Anbindung des Technologieparks sowie Ausweitungen im Abendverkehr bis gegen Mitternacht ganzjährig.

Der Personalaufwand mit 0,34 Mio. € entfällt auf Aufwendungen für Altersversorgung für Pensionäre.

Im Jahr 2021 wurde insbesondere in 14 Stück 18-m Gelenkbussen investiert. Davon entfallen sieben Busse aus der Bestellung 2020, die sich in das Jahr 2021 verschob, da eine Lieferung seitens des Herstellers aufgrund der bundesweit sehr hohen Bestellmengen im Jahr 2020 nicht mehr möglich war. Weiterhin wurde insbesondere in das neue Kundencenter an der Westernmauer sowie in die Erweiterung eines bestehenden Bürogebäudes investiert. Die Investitionssumme betrug im Jahr 2021 8,75 Mio. €. Die Abschreibungen stiegen um 0,20 Mio. €.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen um 0,10 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Hierbei stehen dem Rückgang bei den Dienst- und Fremdleistungen höhere IT-Dienstleistungen gegenüber.

Das Finanzergebnis verbessert sich aufgrund geringerer Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen um 0,09 Mio. € auf -0,78 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern für das Jahr 2021 beträgt -9,78 Mio. € und erhöht sich um 2,05 Mio. € gegenüber dem Jahr 2020. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,78 Mio. € ist entsprechend des Ergebnisabführungsvertrages von der PKB übernommen worden.

Leistungsindikatoren

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung; der zentrale Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Verlustübernahme. Für das Geschäftsjahr 2021 betrug das Ergebnis vor Verlustübernahme -9,78 Mio. €.

INVESTITIONEN

Fahrzeugbeschaffung 2021

In 2021 wurden insgesamt 14 Gelenkbusse an die PaderSprinter GmbH ausgeliefert. Sieben Fahrzeuge stammen aus der Bestellung 2020 und konnten durch Corona bedingte Lieferverzögerungen erst im März/April 2021 geliefert werden. Die in 2021 bestellten sieben Gelenkbusse wurden fristgerecht im an die PaderSprinter GmbH geliefert. Die Omnibusse weisen Sonderausstattungen wie Wank-Nickregelung, fahraktiver Knickschutz (ATC), Voll-LED-Scheinwerfer als Fern- und Abblendlicht, Ambiente-Beleuchtung, Polsterbestuhlung und natürlich der modernste Abgasstand EURO VI D auf. Die Fahrzeuge der zweiten Lieferung sind darüber hinaus noch mit eine modifizierten Klapprampe (vereinfachte Handhabung), sowie einer werksseitigen Trennscheibe an der Fahrerkabine und einer verbesserten Innenraumbeleuchtung ausgestattet.

Nachrüstung Abbiegeassistenten

Im Zeitraum Februar bis Mai 2021 wurden beim PaderSprinter insgesamt 33 weitere Bestandsbusse mit Abbiegeassistenten nachgerüstet. Damit weist PaderSprinter/KVP bundesweit die erste, komplett mit Abbiegeassistenten ausgestattete Omnibus-Fahrzeugflotte auf. Anteilig wurden die Abbiegeassistenten vom BMVI gefördert.

Werkstatt - Dokumentationssoftware "Paledo"

Für die Dokumentationen im Werkstattbereich wurde eine Software beschafft, um den bislang papierbasierten Prozess zu digitalisieren. Dokumentiert werden hier die Fahrzeuginformationen an sich, Wartungen, Inspektionen, Reparaturen, SP-Prüfungen, HU-Prüfungen an den betriebseigenen Fahrzeugen und technischen Einrichtungen.

Omnibus Parkfläche Teil 2

In 2020 wurde der zweite Teilbereich der geplanten Omnibus-Parkfläche ausgeschrieben. Witterungsbedingt konnte die Parkfläche erst in 2021 fertiggestellt werden. Diese Fläche bietet Stellplätze für bis zu zwölf Gelenkbusse auf dem Betriebshof an der Barkhauser Straße. Es wurden wie bei dem im Vorjahr errichteten 1. Teilbereich entsprechende Fundamente für die Möglichkeit einer späteren Überdachung oder Halle errichtet. Für die Baumaßnahme wurden dem PaderSprinter anteilig Mittel seitens des Fördergebers NWL bereitgestellt.

Erneuerung der Heizungsanlage Werkstatt/Aufstellhallen

Die alte Ölheizungsanlage aus dem Jahr 1998 für den technischen Bereich des PaderSprinter wurde gegen eine erdgasbetriebene Brennwerttechnik ersetzt. Im Oktober 2021 konnte die neue Heizungsanlage in Betrieb genommen werden.

Aufstockung Verwaltungsgebäude

Die in 2020 geplante Büroerweiterung des früheren Wohnhauses wurde im Mai 2021 begonnen. Das vorhandene Gebäude wird durch eine weitere Etage aufgestockt. Neben der Aufstockung und dem Umbau der Wohnungen zu Büroräumen, erhält das Gebäude im Außenbereich ein Wärmedämmverbundsystem, um energetisch eine signifikante Verbesserung bzw. CO 2 -Einsparung zu erzielen. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im April 2022 abgeschlossen werden können.

Neubauprojekt Kundencenter Westernmauer 18

Das Neubauprojekt an der Westernmauer 18 entsteht in direkter Lage zum neuen ZOH (zentrale Omnibus-Haltestelle) an der Westernmauer 18. Dort wird ein Kundencenter einschließlich Pausenbereich für das Fahrpersonal sowie weitere Büro-Arbeitsplätze entstehen. Das Gebäude wird nach den neusten energetischen Standards errichtet und erhält eine PV-Anlage auf dem Dach, so dass der Passivhaus-Standard erreichen wird. Architektonisch soll die Außenfassade an die historischen Stadtmauern erinnern und wird gemeinsam mit der neuerrichteten zentralen Omnibus-Haltestelle das zukünftige Bild an der Westernmauer prägen.

Bisherige Maßnahmen und Entwicklung zur Umstellung E-Mobilität

Machbarkeitsstudie 1: Neuer Betriebshof

Mit Blick auf die zukünftigen Erfordernisse auch durch die Umstellung der Antriebstechnologie zur Elektromobilität für die Zielerreichung CO 2 -Neutralität bis 2035 und der Einhaltung der neuen Clean Vehicles Directive wurde eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines neuen Betriebshofs durchgeführt. Durch die geplante Taktverdichtung und Ausweitung des Fahrtenangebots als auch durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen ergibt sich ein deutlich gesteigerter Fahrzeugbedarf und somit auch ein gesteigerter Bedarf an Betriebshoffläche. Der neue Betriebshof sollte diesem erhöhten Platzbedarf und auch den neuen technischen Erfordernissen genügen.

Eine von einem Ingenieurbüro durchgeführte Studie beleuchtete verschiedene Grundstücke auf ihre Eignung unter mehreren Gesichtspunkten wie Anbindung an das Mittelspannungsnetz für die Ladeinfrastruktur, verfügbare Fläche, Möglichkeit zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle für möglicherweise eingesetzte Wasserstoffbusse und alle übrigen Voraussetzungen für einen neuen Betriebshof, wie:

Für die Anforderungen der Zukunft ausreichende Grundstücksgröße

Fahrzeugkapazität Gelenkbusse

Anbindungsmöglichkeit an das Mittelspannungsnetz mit Möglichkeit zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle

6 Schnelllader für Zwischenladung am Tage (HPC-Lader)

Reparaturwerkstatt und Wartungshalle

Verwaltung- und Fahrdienstgebäude

Parkplätze für Mitarbeiter (Systemparkhaus)

Havarieplatz für Busse mit beschädigter Batterie

Machbarkeitsstudie 2: E-Mobilitätsertüchtigung auf dem Betriebshof Barkhauser Str. 6

Bei diesem Thema wurde mit Blick auf die zukünftigen Erfordernisse auch durch die Umstellung der Antriebstechnologie zur Elektromobilität für die Zielerreichung CO 2 -Neutralität bis 2035 und der Einhaltung der neuen Clean Vehicles Directive eine Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung des Bestandsbetriebshofs durchgeführt. Mittelfristig werden also keine Dieselbusse mehr beschafft, stattdessen sollen Elektrobusse aufgrund ihrer mittlerweile hohen Marktverfügbarkeit sukzessive die Dieselbusse ersetzen. Der möglicherweise Einsatz von Wasserstofffahrzeugen wird weiter beobachtet. Ein entsprechendes Fahrzeug mit Elektro-/ Wasserstoffantrieb soll in den nächsten Jahren langzeiterprobt werden.

Ein Ingenieurbüro wurde beauftragt eine entsprechende Studie über den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für bis zu 50 Gelenkbusse durchzuführen. Durch den PaderSprinter wurden folgende Informationen zusammen mit dem Netzbetreiber ermittelt und beigestellt:

Der Betriebshof ist an der 20 KV-Mittelspannungstrasse von zwei Seiten erschlossen

Auflastung auf Bereitstellung von 8 MW ist beantragt und möglich

Mittelspannungs-Übergabestation wurde von WWN angeboten

Neben der Ladeinfrastruktur ist in der Studie auch die Errichtung von Dacharbeitsplätzen und eines Havarieplatzes betrachtet worden. Da Elektrobusse einen großen Teil ihrer Technik auf dem Fahrzeugdach tragen, benötigt man Dacharbeitsplätze. Der Havarieplatz ist gefordert, falls z.B. durch einen Unfall Batteriepakete beschädigt werden sollten, und infolgedessen die Gefahr eines Batteriebrandes gegeben ist.

Weiterhin besteht die Überlegung, die gesamte Ladeinfrastruktur des PaderSprinter direkt an den Windpark der Westfalenwind Strom GmbH anzuschließen, um nicht nur bilanzierten Ökostrom, sondern reinen regenerativen Strom aus Windenergie zu erhalten.

PERSONAL- UND SOZIALBEREICH

Die PS GmbH verfügt über keine eigenen Mitarbeiter; hierzu bedient sie sich der Dienstleistungen der 100%-igen Tochtergesellschaft Kraftverkehrsgesellschaft Paderborn mbH (KVP). Gegenüber ehemaligen Mitarbeitern bestehen Altersversorgungsverpflichtungen.

C. Chancen- und Risikobericht

Um wirtschaftliche und rechtliche Risiken einer systematischen Kontrolle zu unterziehen, setzt der PaderSprinter ein Excel-basiertes Risiko-Chancen-Management-System ein. Die für die Gesellschaft für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes relevanten Gefährdungspotentiale wurden aufgenommen, bewertet und in einen Beobachtungszyklus eingestellt. In einer Gesprächsrunde der leitenden Mitarbeiter als auch in der regelmäßig stattfindenden Geschäftsführersitzung wird das Thema Risikomanagement besprochen.

Wirtschaftliche Bestandsgefährdungsrisiken sind derzeit nicht zu erkennen. Inwieweit die seit 2020 andauernde Corona-Krise sowie die extrem gestiegenen Dieselkosten sich weiterhin auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirkt, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Einige wesentliche Corona-Beschränkungen wurden ab 20.03.2022 aufgehoben. Prognosen in der ÖPNV-Branche gehen davon aus, dass frühestens im Jahr 2024 wieder das Nachfrageniveau des Jahres 2019 erreicht wird. Auch für das Jahr 2022 ist geplant, dass es einen Corona-Rettungsschirm finanziert durch den Bund und das Land NRW geben soll. Dadurch soll zumindest eine (teilweise) Kompensation der Einnahmeverluste durch die Corona-Pandemie auf das Niveau des Jahres 2019 gewährleistet werden.

Ein rechtliches Bestandsgefährdungspotenzial liegt derzeit nicht vor. Der zugrundeliegende öffentliche Dienstleistungsauftrag ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Stadt Paderborn als Aufgabenträgerin gemäß ÖPNV-Gesetz NRW sowie zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im ÖPNV auf dem Stadtgebiet Paderborn hat beschlossen, die PaderSprinter GmbH ab dem 01.01.2023 weiterhin mit der Erbringung der Verkehrsleistungen zu beauftragen.

Die Folgen des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland und Belarus werden auch für den PaderSprinter finanzielle Folgen haben. Wir rechnen durch den Krieg mit einem deutlichen Anstieg bei den Kraftstoffkosten und bei weiterhin knappen Angebot auch mit steigenden Preisen bei gewissen Investitionsgütern, Dienstleistungen und bei Materialbeschaffungen. Weiterhin muss befürchtet werden, dass der bereits hohe Kraftstoffpreis durch ein Ölembargo mit Russland nochmals spürbar ansteigen könnte. Diese Sachverhalte werden sich vermutlich auf das Jahresergebnis 2022 niederschlagen, weil derartige unkalkulierbare finanzielle Risiken im Westfalentarif durch drastische Preiserhöhungen nicht auf die Kunden umgelegt werden können. Zudem sind solche Preissteigerungen im Rahmen der ÖPNV-Wende politisch auch nicht gewünscht.

Beweissicherungsverfahren Asphalt-Oberflächenschäden Betriebshof Ost- und Westseite

Im Jahr 2014 wurde die 3.500 große Fläche der Omnibusse auf der Ostseite des Betriebshofes saniert. Aufgrund von Frostschäden und Rissen wurde der alte Asphalt samt Unterbau aufgenommen und neu eingebaut. Bereits nach 3 Jahren zeigten sich auf einem Teilbereich von 1.300 m 2 erhebliche Oberflächenschäden in Form von bis nahezu 4 cm tiefe Fahrspuren.

Das daraufhin vom PaderSprinter eingeleitete Beweissicherungsverfahren brachte mittles zwei Gutachten zu Tage, dass sowohl das verwendete Asphaltmaterial als auch der Einbau mängelbehaftet waren, so dass eine Sanierung der Fläche im Rahmen der Gewährleistung als erforderlich erachtet wurde. Nach etlichem Schriftverkehr über Gericht und Rechtsanwälte in diesem Verfahren, konnte im Februar 2021 mit der ausführende Straßenbaufirma ein Vergleich unterzeichnet werden um, wobei die Fläche saniert und gleichzeitig mit einem Sonderbitumen für hochbelastete Asphaltflächen nochmals aufgewertet wurde. Die Sanierungsarbeiten erfolgten in der 31. KW 2021 unter Aufsicht des vom PaderSprinter beauftragten Asphaltexperten Prof. Beckedahl.

Professor Beckedahl stellte bei der Betriebshofbegehung fest, dass nicht nur die vorgenannte Ostfläche, sondern auch die 2015 neu asphaltierte Westseite des Betriebshofes Mängel aufweist. Hier sind an vielen Stellen feine Risse vorhanden. Daraufhin wurde ein weiteres gerichtliches Beweissicherungsverfahren für diese Fläche eingeleitet, um Gewährleistungsansprüche aufrecht zu erhalten. In dem, im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens, erstellten Gutachten wird bescheinigt, dass die gesamte Asphaltbefestigung nicht dem gültigen Stand der technischen Regeln entspricht. In Teilbereichen ist der Schichtenverbund nicht vorhanden, eine Nahtbehandlung nicht erkennbar und die Eigenschaften der eingebrachten Mischgüter weisen Abweichungen von den Regelwerksvorgaben auf. Aufgrund dieser Ergebnisse kommt der gerichtlich bestellte Sachverständige zu dem Resultat, dass die gesamte Asphaltbefestigung aufgenommen und gegen eine neu zu liefernde und ausreichend dimensionierte Befestigung ausgetauscht werden muss, um den Anforderungen des Regelwerkes gerecht zu werden.

Sonstige Risiken in der allgemeinen Geschäftsentwicklung sind derzeit nicht erkennbar.

Chancen werden grundsätzlich im Laufe des Jahres 2022 bei sukzessivem Rückgang der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in wieder ansteigenden Fahrgastzahlen gesehen. Die durchgeführten Fahrplanverbesserungen sowie die Umsetzung einer Tarifstrategie ab 01.08.2022 sollen diese Tendenz unterstützen. Bei der Tarifstrategie werden digitale Tarifprodukte sowie Produkte im Vorverkauf deutlich günstiger als im Barverkauf. Zusammen mit der Einführung einer Partnerkarte beim PaderTicket soll die Attraktivität der digitalen Produkte und die Kundenbindung erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Lockerungen der Maßnahmen in der Corona-Pandemie ist zu erwarten, dass es im Jahr 2022 wieder leichte Fahrgast- und Erlössteigerungen geben wird. Erlösrisiken bestehen grundsätzlich in noch offenen Ergebnissen und Verhandlungen aus Einnahmeaufteilungsverfahren Schiene/Bus als auch in der Einnahmeaufteilung Bus/Bus sowie in möglichen sinkenden Zuwendungen der Zuschussgeber.

D. Prognosebericht

Die Gesellschaft hatte in den zurückliegenden Jahren bis zum Jahr 2019 stetig steigende Beförderungszahlen vorzuweisen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise werden sich wie in den Jahren 2020 und 2021 auch im Jahr 2022 starke Rückgänge zum Vor-Corona-Niveau insbesondere im Zeitkartenbereich ergeben und je nach Entwicklung auch weiterhin deutliche Auswirkungen haben. Prognosen in der ÖPNV-Branche gehen davon aus, dass frühestens im Jahr 2024 wieder das Nachfrageniveau des Jahres 2019 erreicht wird.

Ab 01.08.2022 wird der PaderSprinter die Tarife im Gelegenheitstarif noch attraktiver gestalten. Hierbei werden digital oder im Vorverkauf erworbenen Tickets preislich günstiger. Es gibt eine Preisspreizung zu den Ticktes, die beim Fahrer gekauft werden. Die umgesetzten und geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, Kunden zu binden und neue Kunden zu gewinnen.

Der ab 01.01.2020 gestartete Pilotversuch in Westfalen, um auf westfälischer Ebene ein neuartiges und innovatives Tarifmodell für ein übergreifendes JobTicket zu testen, wird ab 01.08.2022 mit leichten Modifikationen in einen Regelbetrieb überführt. Grundsätzlich wird die Attraktivität durch eine starke Reduktion der Preise, durch eine Vereinfachung der Tarifbildung anhand der Anzahl durchfahrener Kreise / Raumeinheiten sowie einer einfachen Verständlichkeit erreicht.

Weiterhin gibt es Bestrebungen zur tariflichen und vertrieblichen Weiterentwicklung des WestfalenTarifs für die Bereiche elektronischer Tarif (eezy Westfalen und eezy NRW) sowie für Zeitkarten. Grundsätzlich sind Verbesserungen zu befürworten. Hierbei muss aber auch befürchtet werden, dass die Bestrebungen von Preisreduktionen auf westfälischer Ebene zu geringeren Einnahmen auf lokaler Ebene, d.h. im Stadtgebiet Paderborn, führen könnten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass neue Produkte negative Auswirkungen auf lokale Tarifangebote hervorrufen. Zudem besteht auch ein Risiko in der Einnahmenaufteilung, dass bei längeren Reiseweiten geringere Erlöszuscheidungen für den PaderSprinter die Folge sein könnten.

Fraglich sind die Auswirkungen der von der Bundesregierung für zuerst einmal auf 90 Tage begrenzten 9-Euro-MonatsTickets. Einerseits wird es massive Rückgänge bei den EinzelTickets und Erstattungsforderungen der bestehenden Zeitkartenkunden geben. Der finanzielle Ausgleich hierfür muss durch den Bund oder das Land NRW geregelt werden.

Änderungen im Tarifangebot sowie die gezielte Anpassung des Fahrplanangebotes sind ein wichtiger Schritt zu einem noch attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr in unserer Stadt. Das ÖPNV-Verkehrskonzept für das Stadtgebiet Paderborn wurde im November 2017 durch den Rat der Stadt Paderborn beschlossen. Im Integrierten Mobilitätskonzept (IMOK) sollen hingegen die langfristigen Ziele und Strategien der zukünftigen Verkehrsentwicklung in Paderborn vor dem Hintergrund einer stadtverträglichen Mobilität festgelegt werden. Die Stadt Paderborn steht vor vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen im Bereich Verkehr und Mobilität. Daher wird derzeit das IMOK in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Planersocietät aus Dortmund erstellt. Es soll den Anforderungen einer in die Zukunft gerichteten, nachhaltigen Verkehrsplanung entsprechen. Mit dem Mobilitätskonzept sollen sinnvolle Maßnahmen und Handlungsfelder für die Gesamtstadt sowie für Teilbereiche aufgezeigt werden.

Hierbei wird im Sinne der Kunden u.a. angestrebt, das derzeitige Fahrplanangebot den veränderten Mobilitätsbedürfnissen anzupassen sowie durch Fahrplan- und Liniennetzausweitungen den zukünftigen Entwicklungen der Stadt Paderborn gerecht zu werden, um damit die Attraktivität des PaderSprinter weiter zu erhöhen und neue Kunden zu gewinnen. Kurz- und mittelfristig wird es neue Wünsche aus dem IMOK an den PaderSprinter geben. Hierzu besteht die große Herausforderung, ob insbesondere die dazu notwendigen Busfahrer in der gewünschten Quantität und Qualität beim aktuell bestehenden Fahrermangel in Deutschland am Arbeitsmarkt gewonnen werden können.

Den deutlichen Mehraufwendungen für Taktverdichtungen werden vermutlich deutlich niedrigere Mehrerlöse gegenüberstehen. Dadurch wird sich der von der Stadt Paderborn zu tragende Verlust weiter erhöhen.

Aus der Erbringung der Beförderungsleistungen einerseits sowie Anforderungen des Klimaschutzes andererseits ergeben sich besondere Herausforderungen in den kommenden Jahren. Deswegen beabsichtigt die Gesellschaft für das Jahr 2022 die Beschaffung von sechs Stück 18-Meter-Niederflur-Gelenkbussen. Hierbei ist es erforderlich, die ältesten Fahrzeuge des Fuhrparks auszumustern und durch neue Fahrzeuge zu ersetzen. Der für das Jahr 2021 ursprünglich geplante Projektbus (E-Bus mit Brennstoffzellen-Reichweitenverlängerung) muss nach Mitteilung des Herstellers aufgrund eines angekündigten Joint Ventures mit einem anderen Hersteller als Überhang in das Jahr 2023 übertragen werden. Bis zur Auslieferung wird ein Standard-E-Bus zur Erprobung zur Verfügung gestellt. Das neue Kundencenters an der Westernmauer sollen im letzten Quartal 2022 fertiggestellt werden.

Für das Jahr 2022 wird mit einem von der Paderborner-Kommunalbetriebe GmbH (PKB) zu übernehmenden Verlust von -11,44 Mio. € gerechnet. Bei den betrieblichen Aufwendungen wirken sich die Leistungsausweitungen durch Verlängerung der Linie 3 von der Haltestelle Zoll bis zum Gewerbegebiet Oberes Feld sowie durch die Verbesserung des Angebotes an Sonntagen aus. Die bisher i.d.R. stündlich bedienten Hauptachsen werden ab ca. 12 Uhr mittags bis Betriebsende zu einem Halbstundentakt verdichtet. Zudem wirkt der Tarifabschluss mit +1,80 % ab 01.10.2022 aus. Deutliche Teuerungen werden bei den Treibstoffkosten sowie bei den Auftragsunternehmen erwartet. Die Abschreibungen steigen deutlich durch die Investitionen insbesondere für neue Busse. Entsprechend der allgemeinen Marktzinsentwicklung wird von der Gesellschaft mit einem sinkenden Zinssatz zur Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen gerechnet. Durch die Sachkostenerhöhungen in Verbindung mit konstanten und durch Corona nicht steigenden Umsatzerlösen ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr. In der mittelfristigen Planung erhöhen sich die auszugleichenden Verluste aufgrund des politischen Wunsches zu Takt- und Angebotsverbesserungen in Verbindung mit zu erwartende Tarifforderungen der Gewerkschaft zu Lohnerhöhungen in den kommenden Jahren sowie durch Mehrkosten durch Umsetzung der Vorgaben der Clean-Vehicle-Directive.

 

Paderborn, 9. Mai 2022

PaderSprinter GmbH

Peter Bronnenberg, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PaderSprinter GmbH, Paderborn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PaderSprinter GmbH, Paderborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PaderSprinter GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 23. Mai 2022

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Semelka, Wirtschaftsprüfer

Engel, Wirtschaftsprüfer

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