Galopprennbahn Boxberg GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Elmar Tillmann since 6/20/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Official financial statements and annual reports
TVI Traffic Verlags- und Informationsgesellschaft mbHGothaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang1. Erläuterung zum Jahresabschluss1.1. Allgemeine Erläuterung 1. Der Jahresabschluss der Firma TVI Traffic Verlags- und Informationsgesellschaft mbH in Gotha vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 2. Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 3. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht ausführlich erläutert. 4. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Erläuterungen zur Bilanz 1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 3. Der Anlagenspiegel ist dem Bilanzbericht als Anlage beigefügt, die Entwicklungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde entsprechend § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB in der Bilanz dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Gliederung nach § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im anliegenden Anlagenspiegel im Einzelnen aufgeführt. 4. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB waren nicht vorzunehmen. 5. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte für das Bestehen von anderen sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB). 6. Als sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 400,00 und Rückstellungen für Aufwendungen im Rahmen der Aufbewahrungspflichten in Höhe von EUR 660,00 bilanziert. 7. Fristigkeit der Verbindlichkeiten
Die Angaben erfolgen gem. § 285 Abs. 1 und 2 HGB. 8. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB). 9. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr.3 HGB). 1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 3. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften, nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG, § 7 EStG (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB) vorgenommen. Die steuerlichen Abschreibungen entsprechen dem Werteverzehr des Anlagevermögens. 4. Auf den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,00 € an. 5. Im Durchschnitt beschäftigte das Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2011 0 Arbeitnehmer. 1.4. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Rechtsanwalt Elmar Tillmann geführt.
Gotha, den 19. November 2012 gez. Rechtsanwalt Elmar Tillmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2012 festgestellt. |
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