Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 6498
Registered
8/10/1990
Industry
Manufacture of locks and hingesActivities of holding companiesManufacture of cutlery
Purpose
Die Kunstschlosserei und das Spenglerhandwerk, beschränkt auf die Bauspenglerei mit Ausnahme von Blitzschutzanlagen, sowie der Handel mit branchenverwandten Erzeugnissen. Zur Erreichung dieses Gesellschaftszweckes ist diese Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher Art zu beteiligen oder sie zu erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

History

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Management

NameRole
Alexander Bodenstein
since 1/18/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Walmbergstr. 18, 83242 Reit im Winkl
50000
100.00%

Financial Report

Bodenstein GmbH.

Marquartstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 37.492,00 40.823,00
I. Sachanlagen 37.492,00 40.823,00
B. Umlaufvermögen 138.996,57 101.325,59
I. Vorräte 28.237,00 18.354,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.379,73 79.684,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.379,84 3.286,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 176.488,57 142.148,59

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 36.279,83 17.673,62
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 7.890,97 -457,92
III. Jahresüberschuss 18.606,21 -8.348,89
B. Rückstellungen 130.670,89 101.674,99
C. Verbindlichkeiten 9.537,85 22.799,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 176.488,57 142.148,59

Anhang


zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
 - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.

Bei den Finanzanlagen wird soweit zum Bilanzstichtag eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten".

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00 (Euro 25.564,59).

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Zinssatz       6,00 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen   0,00 %
Rentensteigerung      0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck  2005G
 
Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren .

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden  Euro 192.994,00

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro 82.825,71
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro 80.489,09

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 378,00 enthalten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer

Herrn Alexander Bodenstein - Metallbau- und Spenglermeister

geführt.

Marquartstein, den 16. Mai 2012

Geschäftsführer:

gez. Alexander Bodenstein

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2012 festgestellt.

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