LL Automobile GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
3.969,00 |
68.185,00 |
| I. Sachanlagen |
3.969,00 |
68.185,00 |
| B. Umlaufvermögen |
702.253,73 |
762.174,62 |
| I. Vorräte |
348.357,14 |
478.500,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
145.915,63 |
40.899,55 |
| davon gegen Gesellschafter |
30.745,20 |
30.374,12 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
207.980,96 |
242.775,07 |
| Aktiva |
706.222,73
|
830.359,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
101.427,42 |
103.324,50 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
78.324,50 |
71.047,60 |
| III. Jahresfehlbetrag |
1.897,08 |
-7.276,90 |
| B. Rückstellungen |
10.955,54 |
4.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
593.839,77 |
723.035,12 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
592.459,77 |
723.035,12 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.380,00 |
|
| Summe Passiva |
706.222,73 |
830.359,62 |
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2023
1) Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bei der LL Automobile GmbH handelt es sich vorliegend um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Neben den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, waren für die Erstellung des Jahres-abschlusses
der L&L Automobile GmbH daher sowohl die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
als auch ergänzend hierzu die jeweiligen Regelungen des GmbH – Gesetzes maßgeblich
zu beachten. Von den Anwendungsmöglichkeiten größenabhängiger Erleichterungen gemäß §§ 276, 288
i.V.m. 267 HGB wurde, soweit dies sinnvoll erschien, Gebrauch gemacht.
2) Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sind orientiert an den üblichen Werten und
nach Möglichkeit einheitlich zu den ertragsteuerlichen Vorschriften fortgeführt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde hierbei zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen bemaßen sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der jeweiligen Vermögensgegenstände und erfolgten grundsätzlich linear. Im Falle der
sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von netto 410 €uro mit
der Möglichkeit einer steuerlichen Sofortabschreibung wurde handelsrechtlich analog
verfahren. Im Falle der Wirtschafts-güter des steuerlichen Sammelpostens erfolgte
eine Abschreibung linear über die Laufzeit ihrer Nutzungsdauer verteilt, wobei handelsrechtlich
ein etwaiger Abgang solcher Vermögensgegenstände entgegen der Regelungen des Steuerrechtes
vorliegend nicht zu berücksichtigen war.
3) Erläuterungen zur Bilanz und G&V
Die gemäß Bilanz zum Abschlussstichtag bestehenden Forderungen wurden sämtlich zu
ihren Nennbeträgen angesetzt. Erkennbar uneinbringliche oder zweifelhafte Beträge
sind in den Forderungen nicht enthalten.
Die auf der Passivseite gebildeten Rückstellungen tragen allen zum Zeitpunkt der Aufstellung
der Bilanz wie auch des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken Rechnung.
Alle Verbindlichkeiten wurden jeweils mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt, wobei
die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie gegenüber Gesellschaftern zum
Bilanzstichtag sämtlich noch eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr betrugen demgegenüber
0,00 €uro.
Hinsichtlich der Forderungen, Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
stehen folgende Sachverhalte gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG anzumerken:
Position
|
Summe per 31.Dezember 2023
|
Forderungen
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0,00 €uro
|
Ausleihungen
|
0,00 €uro
|
Verbindlichkeiten
|
723.035,12
|
Die gegenüber des Gesellschafter-Geschäftsführers, Herrn Nicolas Linder aus dem laufenden
Verrechnungskonto bestehende Forderung in Höhe von € 30.745,20 €uro wurde hierbei
fremdverzinst.
Für passive latente Steuern wurde gemäß § 274 HGB eine Rückstellung i.H.v. 5.239,73
€ gebildet.
4) Sonstige Angaben & Vorschläge zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung oblag im gesamten Geschäftsjahr 2023 Herrn Nicolas Linder als
allein-vertretungsberechtigtem und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer.
Der sich gemäß Gewinn- & Verlustrechnung ergebende Jahresfehlbetrag von handelsrechtlich
1.897,08 € wird gemäß Beschluss in voller Höhe vorgetragen.
Saarbrücken, den 05.09.2025
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( Nicolas Linder )
sonstige Berichtsbestandteile
Herr Nicolas Linder
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.
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