Ball Marker GmbHLiquidated

33659 Bielefeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Düren HRB 5881
Registered
7/30/2008
Industry
Wholesale of sports goods and their accessoriesWholesale of textilesManufacture of sports goods
Purpose
Im- und Export sowie der Handel und Vertrieb von Textilien, Golfsport- und sonstigen Sportartikeln, Sportzubehör sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ebenso die Unternehmens- und Logistikberatung

History

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Management

NameRole
Sabine Groiss
since 1/6/2017
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Sabine Trump
Lessingstraße 10, 33604 Bielefeld
€22,500
90.00%

Financial Report

Ball Marker GmbH

Düren

(vormals: Schloß Holte-Stukenbrock)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 316,00 474,00
I. Sachanlagen 316,00 474,00
B. Umlaufvermögen 25.273,43 30.315,73
I. Vorräte 17.004,10 21.455,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 399,02 406,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.870,31 8.454,16
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.802,70 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.392,13 30.789,73

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.240,18
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 14.759,82 8.644,46
III. Jahresfehlbetrag 12.042,88 6.115,36
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.802,70 0,00
B. Rückstellungen 2.650,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 24.742,13 18.949,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.392,13 30.789,73

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Vorräte wurden, soweit vorhanden, nach folgenden Grundsätzen aktiviert:

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände € 399,02 € 0,00 € 617,28 € 0,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten € 24.742,13 € 617,28 € 18.949,55 € 13.678,55

In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 24.124,85 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Sabine Groiss

Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Landshut, den 15.02.2012

gez. Sabine Groiss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.2.2012.

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