Fun S Drive GmbH
Hans-Scharoun-Platz 1, 70437 Stuttgart, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sabit Ersin Sökmen since 2/1/2016 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 0.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Fun S Drive GmbH (vormals: Academy Fahrschule Fun S Drive GmbH)StuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Firma Fun S Drive GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzenBilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. 4. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Vorjahres sowie des Geschäftsjahres. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben zur Bilanz6. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). 7. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
8. Aktive latente Steuern Auf das Ansatzwahlrecht i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet. 9. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
10. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Pflichtangaben11. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörte die folgende Person der Geschäftsführung an:
Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. 12. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 89.575,49 EUR ausgewiesen (Vorjahr 90.925,68 EUR). Im Anlagervermögen werden zudem Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter (Herrn Sabit Sökmen) in Höhe von insgesamt 59.300,00 EUR ausgewiesen (Vorjahr: 25.300,00 EUR): Angaben i.S.d. § 264 II Satz 2 HGB sind nicht zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen, die von dem entsprechenden Bild des Jahresabschlusses abweichen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Stuttgart, den 25.03.2025 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025. |
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