Falkenstein Hotel GmbHLiquidated

61462 Königstein im Taunus, DEU

Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 5065
Registered
8/25/1999
Industry
Intermediation service activities for food and beverage services activitiesIntermediation service activities for accommodationOperation of terminal facilities for passenger transport, including bus stations
Purpose
Der Betrieb von Hotels (insbesondere des Hotels in Königstein im Taunus-Falkenstein, Debusweg), Boardinghäusern, Gastronomiebetrieben, Catering, Erbringung von Serviceleistungen und alle damit zusammenhängende Zwecke.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Königstein im Taunus
€25,000
100.00%

Financial Report

Falkenstein Hotel GmbH

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 9.823,01 10.058,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6,27 244,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.816,74 9.814,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.823,01 10.058,60

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 369,97 605,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.394,44 24.159,00
III. Jahresfehlbetrag 235,59 235,44
B. Rückstellungen 233,00 233,00
C. Verbindlichkeiten 9.220,04 9.220,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.823,01 10.058,60

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

6,27


0,00


244,54


0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Archivierung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 9.220,04 9.220,04 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 9.220,04 9.220,04 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Müller, Thomas Ass. jur. Kfm.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Königstein im Taunus, den 26.04.2016

Geschäftsführer

gez. Ass. jur. Thomas Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.5.2016.

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