Master Data

Registry
Register court Fürth HRB 11236
Previous
my-data GmbHHeliat GmbH
Registered
10/30/2007
Industry
Computer consultancy activitiesOther information service activitiesOther legal activities
Purpose
Gegenstand geändert, nun: Die Erbringung von Mediadienstleistungen aller Art sowie Software- und Beratungsdienstleistungen (ausgenommen Rechtsberatung) aller Art.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Stefan Peter Roos
since 2/10/2023
Managing Director
Florian Paul
since 2/10/2023
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

BRANDAD Group AG
Germany
€97,500
97.50%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Heliat GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   232,00   311,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   238,27   182,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   19.938,29   20.035,94
Summe Aktiva   20.408,56   20.529,51

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Bilanzverlust   -6.216,35   -5.278,76
B. Rückstellungen   800,00   650,00
C. Verbindlichkeiten   824,91   158,27
Summe Passiva   20.408,56   20.529,51

Anhang

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.

Aufgrund der Merkmale der Firma Heliat GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegenden Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag vorhandene Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §253(1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 48,36 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

  lfd. Geschäftsjahr.
T€
Vorjahr
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,0 0,0
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0

Passiva

Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt 5.278,76 € (Vorjahr: 3.772,11 €).

Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach §268 (8) HGB vorliegen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: lfd. Geschäftsjahr.
T€
Vorjahr
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen    
Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0
Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,0 0,0

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00 €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00 €) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer ist Herr Bodo Teichmann. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist einzeln vertretungsbefugt und ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats wird Gebrauch gemacht.

Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrats persönlich betreffen, übernommen wurden.

Die Firma Heliat GmbH hat im Rahmen einer Gesellschaftsversammlung beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Fürth, den 22. Mai 2012

gez. Bodo Teichmann, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.05.2012

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