VALVIS
GmbH
Herrenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.511,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.889,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.820,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.894,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.925,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.220,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.780,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.780,24 |
| B.
Rückstellungen |
20.423,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.016,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.220,13 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in
der Bilanz nicht gesondert. Der Ausweis erfolgte in der
Bilanz unter den Posten "sonstige
Vermögensgegenstände".
7) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Die im Jahr 2009 gegründete Gesellschaft hat
erst Mitte des Jahres 2010 den Geschäftsbetrieb
aufgenommen. Der Jahresabschluss zeigt das Ergebnis des
Geschäftsjahres 01.01.2010 bis 31.12.2010.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
9) Die Vorjahreswerte wurden nicht an die
Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
4) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1
Satz 3 HGB)
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen
zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich
nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle
Zu- und Abrechnungen berücksichtigt.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20,00 % und
33,33 % Gebrauch gemacht. Soweit die Voraussetzungen des
§ 6 Abs. 2 EStG (GWG-Abschreibung) und § 6
Abs. 2a EStG (GWG-Sammelposten-Abschreibung) erfüllt
waren, wurden die steuerlichen Abschreibungen auch für
handelsrechtliche Zwecke angewendet.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt..
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
6) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und sind mit den voraussichtlichen
Erfüllungsbeträgen ausreichend dotiert.
7) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
8) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen i. S. d. § 42 III GmbHG
Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag gegen
Gesellschafter Forderungen in Höhe von 27.310
EUR.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zugunsten
Dritter sind nicht bestellt.
D. Angaben zu Bilanzposten
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige angabepflichtige langfristige
Verpflichtungen mit wesentlicher Auswirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Frank Schenk und Herrn Eugen Mayer geführt.
Herrenberg, 22.06.2011
gez.
Frank Schenk
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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