Schlenkhoff
GmbH
Königstein im Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.324,14 |
71.271,34 |
| I.
Sachanlagen |
43.294,93 |
46.837,43 |
| II.
Finanzanlagen |
24.029,21 |
24.433,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
127.166,55 |
136.927,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
123.103,40 |
120.063,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
111.856,07 |
107.880,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.063,15 |
16.864,70 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.029,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
198.520,67 |
208.199,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.165,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
22.398,74 |
108.542,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.195,83 |
-86.144,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.029,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
126.394,71 |
117.894,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.125,96 |
87.138,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
740,00 |
5.130,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
198.520,67 |
208.199,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Schlenkhoff GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen und Abschreibungen
nach dem Fördergebietsgesetz vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
4 TEuro stehen beim Sachanlagevermögen
Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in
Höhe von 52 TEuro gegenüber.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 51.544,90 (Vorjahr: Euro 54.020,97).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 51.544,90.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dipl.-Kfm. F. Schlenkhoff, Königstein/Ts.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten des Geschäftsführers
vergebenen Krediten wird berichtet:
Der Saldo des Verrechnungskontos wurde in 2011 von
84,1 TEuro auf 88,1 TEuro erhöht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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