Mont
GmbH
Bad
Kissingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.132,00 |
549,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
79.130,00 |
547,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
961.770,97 |
1.223.134,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
826.679,62 |
1.120.461,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135.091,35 |
102.673,41 |
| Aktiva |
1.040.902,97 |
1.223.683,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.722,81 |
147.396,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
122.396,26 |
87.588,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.673,45 |
-34.808,19 |
| B.
Rückstellungen |
50.419,86 |
61.319,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
866.760,30 |
1.014.967,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
715.783,18 |
863.990,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.977,12 |
150.977,12 |
| Summe
Passiva |
1.040.902,97 |
1.223.683,59 |
Anhang der
MONT GmbH
Bad Kissingen
zum 31. Dezember 2023
I. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss der MONT GmbH (Amtsgerichts
Schweinfurt, HRB 7547) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung entspricht
den Erfordernissen des § 275 Abs. 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Zugängen erfolgt die
Abschreibung zeitanteilig.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Im Berichtsjahr wurde die lineare Methode
angewendet. In den Vorjahren wurden die Abschreibungen
sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen
Methode vorgenommen. In Bezug auf die Nutzungsdauer und die
Abschreibungssätze des Anlagevermögens werden die
steuerlichen Abschreibungstabellen zu Grunde gelegt. Bei
den Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Zugänge von Wirtschaftsgütern mit
Anschaffungskosten bis EUR 800 werden vollständig
abgeschrieben. Der Abgang wird im Jahr der Abschreibung
unterstellt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit den Nominalwerten angesetzt. Mögliche
Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch angemessene Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25 T€. Im
Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres i. H. von
35 T€ enthalten.
Die
Rückstellungen tragen den zu erwartenden, ihrer
Höhe nach ungewissen Aufwendungen des
Geschäftsjahres Rechnung und übersteigen nicht
die Höhe der Beträge, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie wurden
in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Im Verhältnis zum Vorjahr ergaben sich ansonsten
keine wesentlichen Änderungen in den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden.
III. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zwei
Arbeitnehmer beschäftigt.
Für die Ergebnisverwendung wird vorgeschlagen,
den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Kissingen, den 28. Juni
2024
gez.
Valerius Dancov, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Valerius Dancov, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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