Tephra-Flora GmbHLiquidated
56729 Hirten, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter Dr. Ippach since 12/14/2005 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Tephra-Flora GmbHAndernachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG 2010I. Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Tephra-Flora GmbH, Andernach, zum 31. Dezember 2010 ist erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 274a und 288 HGB teilweise von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorzunehmen. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, die Rückstellungen/Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: - Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen Nutzungsdauern. Selbständig nutzungsfähige und bewegliche Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR werden im Zugangsjahr sowie in den folgenden vier Jahren gewinnmindert abgeschrieben. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen werden für das allgemeine Kreditrisiko, für Skonti sowie Zinsverluste gebildet. Einzelwertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe berücksichtigt. - Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. - Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird oder der voraussichtlich zu leisten ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. - Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen. II. Informationen zum Jahresabschluss Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres 136,0 TEUR zur Zahlung fällig und 36,7 TEUR zwischen einem und fünf Jahren zur Zahlung fällig. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch: · Herrn Dr. Peter Ippach, Andernach 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Waren. Eventualverbindlichkeiten gem. 251 HGB bestehen in Form von Leasingverpflichtungen. 3. Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010wurde
gemäß §§ 325 ff. HGB am
Andernach,30. Dezember 2011
Dr. Peter Ippach Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.01.2012 |
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