AMRIS
Patente GmbH
Niedernhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.344,65 |
23.027,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.725,05 |
787,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.000,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.619,60 |
22.240,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.344,65 |
23.027,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.444,92 |
19.275,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.400,00 |
25.400,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.124,09 |
23.736,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.830,99 |
-17.612,05 |
| B.
Rückstellungen |
4.037,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.862,73 |
2.551,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.862,73 |
2.551,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.344,65 |
23.027,13 |
Anhang
Firma
aMRIs Patente GmbH
Niedernhausen
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der aMRIs Patente GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
für kleine Kapitalgesellschaften über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz
zur Modernisierung des Bilanz-rechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
(Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010
zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten
des Vorjahres führen. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen
Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB unterblieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
Die
Flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten
bilanziert.
Die
sonstige Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie wurden so bemessen,
dass sie alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen abdecken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten vornehmlich Steuerforderungen sowie kurzfristige
Forderungen.
Rückstellungen
In den Rückstellungen werden die Kosten für
die Erstellung des Jahresabschlusses ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist unbeschränkt
persönlich haftender Gesellschafter der Firma aMRIs
Patente VerwaltungsGmbH & Co. KG, Niedernhausen sowie
der Firma Innomotion GmbH & Co. KG.
Gesellschafter - Geschäftsführer
Prof. Dr. Andreas Melzer, Niedernhausen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2012 festgestellt.
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