Perfect Formel GmbHLiquidated

Pariser Straße 2, 10719 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 112222
Registered
3/3/2008
Industry
Rental and leasing of railroad vehiclesRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight of more than 3,5 tonsRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharing
Purpose
Die Vermietung von exklusiven Fahrzeugen.

History

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Financial Report

Perfect Formel GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 28.518,71
I. Sachanlagen 151,92
II. Finanzanlagen 28.366,79
B. Umlaufvermögen 183.573,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 183.573,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 212.091,73

Passiva

 
  31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 29.897,24
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00
II. Jahresfehlbetrag 102,76
B. Rückstellungen 2.194,49
C. Verbindlichkeiten 180.000,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 180.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 212.091,73

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12. 2008

A. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Größenmerkmale

Steuerliche Verhältnisse

B. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Jahresabschluss

Buchführung

Bilanzierung

Bewertungsgrundsätze

A. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Perfect Formel GmbH

Rechtsform: GmbH

Sitz: Berlin

Anschrift: Lietzenburger Str. 69

10719 Berlin

Gründung am: 01.01.2008

Eintragung ins

Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg

unter HRB 112222

Gegenstand des

Unternehmens: Fahrzeughandel und Vermietung von Luxusfahrzeugen.

Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember

Stammkapital: € 30.000,-

Geschäftsführung: Olga Singermann

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtlic he Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 150,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt.

In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresfehlbetrag wird auf € 102,76 festgestellt.

Der Bilanzverlust wird auf € 102,76 festgestellt.

Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

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