Lehmann Computer Service GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Bad Homburg HRB 6509
Previous
Lehmann Computer Service und Unternehmensberatung GmbH
Registered
5/18/1999
Industry
Other information technology and computer service activitiesComputer consultancy activitiesRental and leasing of office machinery, equipment and computers
Purpose
der Vertrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien und die Erbringung von Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Wilhelm Lehmann
since 11/4/2008
Liquidator

Financial Report

Lehmann Computer Service GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

216,31

216,31

II. Sachanlagen

1289,86

691,19

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

12397,06

9059,65

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24550,63

6574,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

38453,86

16541,78



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-12451,59

-21846,61

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

19193,94

9395,02

B. Rückstellungen

2500,00

C. Verbindlichkeiten

sonstige Passiva

3599,61

47,31

3428,78

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

38453,86

16541,78

Anhang zum Geschäftsjahr 2007



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung wurde im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen von 25 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Forderungen wurden zum Nennwert (Rechnungsbetrag) angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das Grundkapital wurde zum Nennbetrag ausgewiesen/angesetzt.

9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.



II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

2) Der Gesellschafter schuldet der Gesellschaft 9.475 Euro aus erhaltenen Darlehen.

3) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen "sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.


4) Die Verzinsung erfolgt mit 3 Prozent p.a. über dem Leitzinsaus dem jeweiligen Darlehensstand.

5) Die Gesellschaft schuldet dem Gesellschafter 47,31 Euro aus erhaltenen Darlehen.

6) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt. Sie sind in den Verbindlichkeiten "sonstige Passiva" enthalten.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.


IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.


II. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein derivativer Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wurde nicht abgeschrieben. Es erfolgten keine planmäßigen Abschreibungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG.

III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.




E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dipl. Ing. Wilhelm Lehmann geführt.


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Ort, Datum


__________________________________




_____________________________________
Name

(Geschäftsführer)

 

Wilhelm Lehmann

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