Invitel
Magdeburg GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.895,30 |
95.216,49 |
| I.
Sachanlagen |
81.895,30 |
95.216,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
371.089,76 |
660.329,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
356.417,07 |
650.623,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.672,69 |
9.705,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.490,14 |
2.536,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
454.475,20 |
758.082,38 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
99.602,11 |
76.506,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
51.506,44 |
-97.075,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.095,67 |
148.581,44 |
| B.
Rückstellungen |
143.612,79 |
110.411,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
211.260,30 |
571.164,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
454.475,20 |
758.082,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Invitel Magdeburg GmbH, Magdeburg, (eingetragen
unter HRB 17 581 beim Amtsgericht Stendal) ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1
HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden. Für die Offenlegung werden die
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft stellt in Anwendung des § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend dem
Werteverzehr linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden auf alle Zugänge des
Anlagevermögens pro rata temporis bei monatsgenauer
Ermittlung vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens auf Dauer über dem Wert liegt,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem
durch außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Ein so ermittelter niedrigerer
Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe
dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
vorgenommene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
abgezinsten Wert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungensind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der
erforderlich ist, um am Bilanzstichtag erkennbare Verluste
und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
sofern hinreichend objektive Hinweise für deren
Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert; liegt der Erfüllungsbetrag einer
Verbindlichkeit über dem Auszahlungsbetrag, wird der
Mehrbetrag (Zinsabgrenzung) unter den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und
planmäßig getilgt.
Latente Steuern werden für wesentliche
zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und
steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu
den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden
steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines
kombinierten Ertragsteuersatzes. Eine sich insgesamt
ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive
latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung
wird eine latente Steuer nicht aktiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungenhaben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Sie enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin
in Höhe von 322,9 TEUR.
Verbindlichkeiten
Fristigkeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten
sind in der nachstehenden Übersicht gezeigt:
|
Gesamtbetrag
|
Davon mit
einer Restlaufzeit
|
Davon gesichert
|
Art der Sicherheit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
|
Summe:
|
211,3
|
191,4
|
19,9
|
0,0
|
29,1
|
Sicherungs-
|
|
|
|
|
|
|
übereignung
|
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag besteht eine gesamtschuldnerische
Haftung aus Darlehensverträgen und
Kontokorrentlinienvereinbarungen der übrigen
Gesellschaften der Unternehmensgruppe über eine
Gesamtvertragssumme von 6.620,0 TEUR. Sie valutieren zum
Stichtag mit 5.034,7 TEUR.
Die zugrundeliegenden Verpflichtungen konnten bislang
von den betreffenden Gesellschaften nach unseren
Erkenntnissen erfüllt werden. Die Inanspruchnahme wird
nicht erwartet.
V. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des
Geschäftsjahres 2017 betrug 149 Angestellte.
Im Geschäftsjahr war Herr Dipl.-Ök.
Burkhard Rieck, Braunschweig, als Geschäftsführer
bestellt.
Unmittelbares Mutterunternehmen ist die Invitel GmbH
zu 100 %. Ein Konzernabschluss wird von deren
Muttergesellschaft, der Rieck Beteiligungs GmbH, Helmstedt,
aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Magdeburg, den 29.06.2018
gez. B. Rieck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2018 festgestellt.
|