MEDIA
CONSULTA Event GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.625,98 |
19.691,45 |
| I.
Sachanlagen |
4.909,98 |
14.975,45 |
| II.
Finanzanlagen |
4.716,00 |
4.716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.265.771,94 |
2.002.954,73 |
| I.
Vorräte |
345.446,31 |
421.461,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.916.987,29 |
1.577.339,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.338,34 |
4.153,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
203,67 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.275.601,59 |
2.022.646,18 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
989.456,91 |
989.456,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
640.000,00 |
640.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
349.456,91 |
349.456,91 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
0,00 |
4.495,96 |
| C.
Rückstellungen |
34.840,00 |
21.320,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.251.304,68 |
1.007.373,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.275.601,59 |
2.022.646,18 |
Anhang
I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die MEDIA CONSULTA Event GmbH hat ihren Sitz in
Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Charlottenburg (Reg.Nr. HRB 95719).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
unter Beachtung der in
§§ 252 ff. HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Bewertungsgrundsätze und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die
allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB wurden eingehalten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung
des Realisations- und Imparitätsprinzips
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Grundsätze der Bilanzidentität
(§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB),
der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des
Going Concerns
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1
Nr. 3 HGB) wurden grundsätzlich eingehalten.
Die Gesellschaft hat für die Aufstellung des
Anhangs größenabhängige Erleichterungen
nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde unter Inanspruchnahme der
Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
nicht aufgestellt.
II. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
Angaben zur Bilanz
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und binnen drei Jahren linear abgeschrieben.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
zugrunde gelegt wurde. Die Abschreibungen wurden linear
vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
bewertet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte in
Höhe der bis zum Bilanzstichtag entstandenen
auftragsbezogenen Einzelkosten sowie angemessener Teile der
Gemeinkosten einschließlich der
Verwaltungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden
gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in Höhe
von TEUR 15,6 (Vorjahr: TEUR 22,2) angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert. Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen
beträgt nicht mehr als ein Jahr. Dem latenten Risiko
im Forderungsbestand wurde durch angemessene
Wertberichtigung Rechnung getragen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen mit TEUR 1.593,4 (Vorjahr: TEUR
1.200,0) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 81,3
(Vorjahr: TEUR 131,2) sonstige Forderungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert bilanziert.
Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei allen
Posten des Umlaufvermögens beachtet.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wurde zum
Nennbetrag angesetzt.
Sonderposten für Zuschüsse
Passiviert ist die in 2012 ausgezahlte
Investitionszulage für die Investitionen der Jahre
2009-2012. Die Auflösung erfolgt korrespondierend zur
Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer
der angeschafften Anlagegegenstände. Dieser
Sonderposten wurde im Jahr 2018 vollständig
aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen
sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und wurden mit dem Wert angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und
unter Berücksichtigung kaufmännischer Vorsicht
notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag. Eine Abzinsung war nicht notwendig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Laufzeit von
unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen mit TEUR 37,4 (Vorjahr: TEUR 37,4)
Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 144,7 (Vorjahr:
TEUR 0,0) sonstige Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in
Höhe von TEUR 1,8 (Vorjahr: TEUR 1,8) solche aus
Steuern.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es wurde die gesamtschuldnerische bzw.
selbstschuldnerische Mithaftung zur Sicherung der
Kreditlinien von mehreren Konzernunternehmen erklärt.
Die entsprechenden Kreditlinien beliefen sich auf TEUR
7.240,0 (Vorjahr TEUR 7.347,8). Diese waren zum
Bilanzstichtag zu TEUR 6.386,3 (Vorjahr: TEUR 3.584,2) in
Anspruch genommen.
Es bestehen Avallinien für mehrere
Konzernunternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 7.010,0.
Die Avallinien, für die die Gesellschaft mithaftet,
waren zum Bilanzstichtag zu TEUR 2.285,7 (Vorjahr TEUR
2.832,7) in Anspruch genommen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von
Bedeutung sind, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Die MEDIA CONSULTA Event GmbH, Berlin, wird als
Tochterunternehmen der Global Shared Service Center GmbH,
Berlin, in den freiwilligen Konzernabschluss der MEDIA
CONSULTA International Holding AG, Berlin, einbezogen. Eine
Offenlegung erfolgt nicht.
Gegenüber der mittelbaren Gesellschafterin MEDIA
CONSULTA International Holding AG, Berlin,
(Organträgerin), besteht ein umsatzsteuerliches
Organschaftsverhältnis.
Entsprechend dem abgeschlossenen
Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrags
ist unter der Position "Abgeführte Gewinne aufgrund
Gewinnabführungsvertrag" die Gewinnabführung in
Höhe von TEUR 126,3 an die Global Shared Service
Center GmbH ausgewiesen (Vorjahr: Gewinnabführung TEUR
18,4).
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12
Mitarbeiter (Vorjahr 23) bei der Gesellschaft
beschäftigt.
V. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die
Geschäftsführung durch Herrn Dipl.-Kfm. Harald
Zulauf, Brilon.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 30. November 2022
MEDIA CONSULTA Event GmbH
Harald Zulauf -
Geschäftsführung -
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2022
festgestellt.
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