Atmanspacher AG
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.560,00 |
2.021,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.560,00 |
2.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.440,75 |
10.566,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.791,21 |
6.925,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.649,54 |
3.641,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
321,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.000,75 |
12.908,74 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.014,61 |
8.605,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-37.500,00 |
-37.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-219,00 |
-219,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.675,43 |
-74,64 |
| IV.
Jahresüberschuss |
409,04 |
-3.750,07 |
| B.
Rückstellungen |
825,00 |
771,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.017,86 |
3.532,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.017,86 |
3.532,12 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
143,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.000,75 |
12.908,74 |
Anhang
zum Jahresabschluss
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und weitere
Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Beachtung des bilanzaufhellenden Zeitraumes gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Wahrnehmung der Geschäftsführung
erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden
nicht bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichner: Falk Atmanspacher
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2018
festgestellt.
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