SB Solar Beteiligungs GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Wolfgang Dr. Hanf since 12/22/2003 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 33.60% | |
| 33.20% |
| Name | Ownership |
|---|---|
Promolino B.V. | 33.20% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Official financial statements and annual reports
VWH-GmbHKönigstein im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
Anhang
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt. 4. Geschäftsführung und Vertretung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Dr. Wolfgang Hanf (Geschäftsführer) Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Immobilien. 6. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 7. Angaben zur Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresfehlbetrag 2017 beträgt 623.861,74 €; der Verlustvortrag aus 2016 beläuft sich auf 6.495.242,94 €. Der Bilanzverlust beträgt 7.119.104,68 €. Die Bilanz der VWH GmbH zum 31.12.2017 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.093.540,09 € aus. Ein derartiger Fehlbetrag, der sich aus einer Bilanz ergibt, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt wurde, ist grundsätzlich nicht dazu geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft festzustellen. Zur Ermittlung einer Überschuldung im Rechtssinne wären Aktivposten und Passivposten mit den jeweiligen Zeitwerten anzusetzen. Eine Überschuldung nach Insolvenzrecht (§ 19 InsO) liegt allerdings nur dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die Neuregelung der Insolvenzordnung hat unmittelbar Auswirkungen auf die Frage der Überschuldung gemäß § 19 InsO, denn soweit Rückerstattungsansprüche aus Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig berichtigt werden ( § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO ), besteht keine Notwendigkeit , diese Forderungen in der Überschuldungs-bilanz im Rahmen der bestehenden Verbindlichkeiten als Passiva anzusetzen, da die Interessen der außen stehenden Gläubiger bereits durch den gesetzlichen Rangrücktritt hinreichend gewahrt sind. In der Neufassung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO wird auf das Merkmal "kapitalersetzend" verzichtet und damit ohnehin jedes Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig behandelt. Damit wird die Beurteilung, ob eine Forderung dem gesetzlich angeordneten Rangrücktritt nach § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO unterliegt, künftig wesentlich einfacher und rechtssicherer zu treffen sein, so dass Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen, die von § 39 Abs. 1 Nr. InsO erfasst werden, auch ohne Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters generell nicht als Passiva in der Überschuldungsbilanz zu erfassen sind. Die Gesellschafterdarlehen belaufen sich auf insgesamt 9.640.720,66 € und übersteigen den Kapitalfehlbetrag von 7.093.540,09 € um 2.547.180,57 €. Die Gesellschaft ist nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten deshalb nicht überschuldet. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß 1. Anwendungen des Handelsgesetzbuches Die Gesellschaft hat für den Jahresabschluß zum 31.12.2017 die Vorschriften des 3. Buches des HGB angewandt. Zur Verbesserung der Klarheit wurden gemäß § 265ff. HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluß der VWH - GmbH Kuckucksweg 29, 61462 Königstein wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Rückzahlungswert angesetzt. Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) wurden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Wertsteigerungen berücksichtigt. Weiterhin wurden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst. 3. Sonstige Angaben Zwischen den Gesellschaftern Dr. Wolfgang Hanf und René Kreis gab es einen Rechtsstreit, ob das Darlehen Vantage Beteiligungs GmbH von Herrn René Kreis oder der Vantage Beteiligungs GmbH begeben wurde. Durch Urteil des Landgerichtes vom 21.07.2017 wurde entschieden, dass Herr René Klein keinen Rückerstattungsanspruch aus dem Darlehen zusteht. In der Bilanz wurde das Darlehen deshalb der Vantage Beteiligungs GmbH zugeordnet. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2017 - 31.12.2017Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.854.261,17 EUR. 1.1.2016 - 31.12.2016Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.373.977,35 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
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