Activities of tax consultants, agents in tax matters and tax consulting companies
APR Reiseservice GmbH
Balthasar-Neumann-Straße 20, 67246 Dirmstein, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael Helmboldt since 8/24/2005 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Diplom-Wirtschaftsingenieur Michael HelmboldtMM Wirtschaftsberatung Südostasien GmbH | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
APR Reiseservice GmbHLudwigshafen/Rh.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAPR Reiseservice GmbHA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen 1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265 Abs.1 Satz 2 HGB). 2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB). 3. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB). 4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine 5. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§ 284 Abs. 1 HGB). 6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2013 (§285 Nr. 10 HGB): Herr M.Helmboldt Ein Beirat besteht nicht. 7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB): keine B. Bilanzerläuterungen 2. Die folgenden, unter "sonstigen Vermögensgegenstände" und "Ver bindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs.2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine 3. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274 Abs.2 Satz 2 HGB). 4. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine 5. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285 Nr.1b HGB): kein 6. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im
vorgenommen (§281Abs. 2 Satz 1 HGB). 7. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftige Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 8. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine 9. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden. 2. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§ 285 Nr.8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich. 3. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttung vorzunehmen. D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert. Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB). 2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2014 festgestellt. |
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