Hollinger
Transporte GmbH
Rohrdorf
(Landkreis Rosenheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
621.241,00 |
661.192,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
621.240,00 |
661.191,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
520.212,22 |
318.669,22 |
| I.
Vorräte |
65.216,00 |
13.132,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
377.549,82 |
304.594,77 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.446,40 |
942,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.912,04 |
12.016,89 |
| Summe
Aktiva |
1.154.365,26 |
991.878,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.373,55 |
203.978,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
112.411,09 |
112.411,09 |
| III.
Bilanzverlust |
37.037,54 |
-61.567,11 |
| B.
Rückstellungen |
76.190,00 |
135.626,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
972.801,71 |
652.273,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
762.801,71 |
477.273,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
210.000,00 |
175.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.154.365,26 |
991.878,11 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMog) werden angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften nach § 266
Abs. 2 bzw. § 275 Abs. 2 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um
abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen und
erfolgten linear. Geringwertige Wirtschaftgüter wurden
im Eingangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungskosten
oder dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert.
Für nicht abwägbare Risiken bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen passiviert. Dabei wurden
Steuerrückstellungen in Höhe der zu erwartenden
Steuernachzahlungen eingestellt, sonstige
Rückstellungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der zu
erwartenden Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gem.
§ 152, §§ 153 ff UmwG einen Teilbetrieb der
früheren Firma Hollinger e. K. rückwirkend zum
01.01.2020 mit Buchwerten übernommen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Hollinger Benno, Rohrdorf
Hollinger Markus, Rohrdorf
sonstige Berichtsbestandteile
Rohrdorf, den 31.07.2023
(gez. Benno Hollinger und Markus Hollinger)
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 31.07.2023 festgestellt.
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