raum plan
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
21.606,53 |
29.685,50 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.208,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.892,08 |
16.077,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.133,29 |
4.826,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.714,45 |
10.399,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.607,53 |
42.186,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.502,88 |
27.648,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.002,88 |
2.648,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
2.662,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.804,65 |
11.875,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.804,65 |
8.344,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.607,53 |
42.186,50 |
Anhang
ANHANG
zum
31. Dezember 2010
raum plan GmbH
Feuerbacher-Tal-Str. 5
70469 Stuttgart
Vorbemerkung
Die Gliederung dieses Anhangs weicht insoweit von den
Vorgaben des IDW ab, als dass die für einzelne
Jahresabschlusspositionen angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden zusammengefasst mit den speziellen
Angaben zur Bilanz unter Gliederungspunkt B erläutert
sind.
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der raum plan GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanz
I.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowohl
linear als auch geometrisch-degressiv vorgenommen. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde
überwiegend auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt.
Im Geschäftsjahr wurden bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu EUR 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
II. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bilanziert. Für erkennbare Risiken wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Darüber hinaus
wurden die Forderungen mit 1% pauschal wertberichtigt.
III.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungs- oder
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
II. Mitglieder der Unternehmensorgane
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr Frau
Angela Rimmele, Architektin und Herr Hannes-Michael
Röhl, Bautechniker.
III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285
Nr. 9c HGB
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich auf EUR 12.133,29. Hierbei handelt es sich um
die Verrechnungskonten der Gesellschafter Frau Angela
Rimmele und Herrn Hannes-Michael Röhl. Die
Verrechnungskonten sind mit einem Zinsfuß von 1%
verzinst.
Stuttgart, 23. Dezember 2011
Frau Angela
Rimmele Hannes-Michael
Röhl
-
Geschäftsführer
- Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.133,29 EUR.
1.10.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.826,71 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 23.12.2011 festgestellt.
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