SPS Zeitarbeit GmbHLiquidated

86150 Augsburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 16076
Registered
12/22/1997
Industry
Other human resources provisionTemporary employment agency activitiesActivities of employment placement agencies
Purpose
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie die Übernahme der Geschäftsführung und von Verwaltungstätigkeiten für andere Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Personalberatung, d.h. Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Schaffung, Gestaltung und Durchführung von neuen Dienstverhältnissen; mit Ausnahme von Rechtsberatung.

History

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Management

NameRole
Roswitha Simon
since 9/28/2020
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Andricus Thrum
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Bahnhofstr.30, 86150 Augsburg
€15,000
50.00%
Andricus Thrum
Bahnhofstr.30, 86150 Augsburg
€15,000
50.00%

Financial Report

SPS Zeitarbeit GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

87.217,00

119.009,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

223.388,32

271.306,50

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

53.401,69

90.594,15

Summe Aktiva

364.007,01

480.909,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II. Gewinnvortrag

212.567,45

449.572,83

III.Ausschüttung

-150.000,00

IV. Jahresfehlbetrag

-80.004,15

-87.005,38

B. Rückstellungen

63.760,00

86.917,00

C. Verbindlichkeiten

137.683,71

151.425,20

Summe Passiva

364.007,01

480.909,65

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

1. Die SPS Zeitarbeit GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches.

2. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) vom 25.5.2009 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen. Gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

3. Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte.

4. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

5. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt (§ 268 Abs. 2 HGB).

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €.

4. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt .

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführerin war während des ganzen Jahres: Frau Roswitha Simon. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern bestehen zum Stichtag verzinsliche Forderungen i. H. v. 5.606,50 € (im Vj. 5.339,50 €) .

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Augsburg , den 30.6.2012

Frau Roswitha Simon

Geschäftsführerin

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2012

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