Pickel Vermögensverwaltungs GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andrea, geb. Pickel Schmucker since 2/14/2024 | Managing Director |
Michael Pickel since 10/15/2002 | Managing Director |
Franz Pickel since 10/15/2002 | Managing Director |
Frank Minnich since 10/15/2002 | Managing Director |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Josef Pickel GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
Josef Pickel GmbH Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesell- schaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt. 2. Auswirkungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Sofern Vorschriften des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht bereits verpflichtend vor dem 1. Januar 2010 anzuwenden waren, wendet die Gesellschaft die durch das BilMoG geänderten weiteren Vorschriften des HGB mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 an. Gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB sind bei Übergang auf die durch BilMoG geänderten Vorschriften des HGB und der danach folgenden erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses die gesonderten Angabepflichten zu den dadurch geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB), der Bewertungsstetigkeit (gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) oder der Darstellungstetigkeit (gem. § 265 Abs. 1 HGB) nicht anzuwenden. Es wird gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB darauf hingewiesen, dass die Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst oder im Anhang zu erläutert sind. Sofern hier Angaben erfolgen, wird dies gesondert genannt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt, mit der Ausnahme der Erstanwendung von BilMoG. 1.2 Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, mit der Ausnahme der Erstanwendung von BilMoG. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie die Forderungen gegen Gesellschafter sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten, für Risiken aus drohenden Verlusten für schwebende Geschäfte und einzelfallbezogen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungsbeträge mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unterlagen der Abzinsung gemäß den Vorschriften für deren Zugangs- und Folgebewertung. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. LATENTE STEUERN sind nicht auszuweisen, da das Wahlrecht zur Gesamtsaldierung der aktiven latenten - und passiven latenten Steuern genutzt wird. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Rückstellungen Angabe und Erläuterung von in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträgen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben Die sonstigen Rückstellungen sind für Jahresabschlusskosten sowie für Archivierungskosten gebildet. 2. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten betragen bis zu einem Jahr. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Gesellschaftsorgane 1.1 Geschäftsführung Zu deren Geschäftsführern waren während des Berichtsjahres bestellt: Herr Michael Pickel, Dipl. Kaufmann, Erlangen Herr Franz Pickel, Kraftfahrzeugmeister, Erlangen Herr Frank Minnich, Technischer Geschäftsführer, Gundelsheim 1.2 Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder Auf die Angabe der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Angabe zur unbeschränkten Haftung aufgrund Gesellschafterstellung Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Autohaus Josef Pickel GmbH & Co.KG, mit Sitz in Erlangen. E. UNTERSCHRIFT GEM. § 245 HGB Josef Pickel GmbH, Erlangen Erlangen, 19. September 2011 gez. Herr Michael Pickel (Geschäftsführer) gez. Herr Franz Pickel (Geschäftsführer) gez. Herr Frank Minnich (Geschäftsführer) Feststellung Die Gesellschafterversammlung vom 19. September 2011 hat die Bilanz zum 31. Dezember 2010 durch Beschluss festgestellt. |
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