Harry Gratz
GmbH
Losheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.394,00 |
2.194,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.394,00 |
2.194,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.990,11 |
336.034,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.126,91 |
333.370,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.863,20 |
2.664,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
190,00 |
208,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.574,11 |
338.437,61 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.535,90 |
38.836,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.526,65 |
-12.526,65 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.473,35 |
13.473,35 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.362,92 |
21.369,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.300,37 |
-3.992,97 |
| B.
Rückstellungen |
3.191,68 |
285.298,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.846,53 |
14.302,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.707,13 |
3.031,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.574,11 |
338.437,61 |
Anhang zum 31. August 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gratz Harry GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
September 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,25
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck RT2005G
|
|
Im Berichtsjahr wurde auf Grund der geänderten
Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß
Artikel 67 Abs. 1 EGHGB eine Zuführung zu den
Rückstellungen erforderlich. Dieser Betrag ist bis
spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr
zu mindestens 1/15 zuzuführen. Vom insgesamt
zuzuführenden Betrag in Höhe von Euro 139.748,00
wurde im Berichtsjahr 1/15, also Euro 9.317,00
zugeführt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.707,13
(Vorjahr: Euro 3.031,28).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Harry Gratz
|
ausgeübter Beruf:
|
Fliesenlegermeister
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012 festgestellt.
|