EasyLine
UG
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
142,49 |
969,32 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142,49 |
969,32 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
172,59 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.124,98 |
3.785,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.267,47 |
4.927,51 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1,00 |
1,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.786,60 |
196,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
660,62 |
-3.590,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.124,98 |
3.785,60 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.560,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.267,47 |
3.367,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.267,47 |
3.367,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.267,47 |
4.927,51 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
(§ 284 Abs.1 HGB)
I.1. Die
Firma EasyLine UG, 40878 Ratingen, Mülheimer
Str.3a wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2009 des
Notars Karl-Dietrich Poth in Essen gegründet.
Mit Beschluss vom 16.11.2012 wurde die Gesellschaft zum
31.12.2012 aufgelöst (Urk.37/2013 vom 18.02.2013 des
Notars Karl-Dietrich Poth in Essen).
I.2. Die
Handelsregistereintragung erfolgte am 11.09.2009
beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 61789.
I.3. Sitz der Gesellschaft ist
40878 Ratingen.
I.4. Der
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von
Versicherungen und Bausparverträgen.
I.5. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1,00 EURO
und ist eingezahlt. Jährlich ist ein Viertel des
Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage
einzustellen.
I.6.
Gesellschafter ist seit dem 01.01 2010 (Urk.-Nr.
19/2010 des Notars Karl-Dietrich Poth in Essen):
a. Klaus-Dieter Dimmek, Albert-Schweitzer-Str.37,
45899 Gelsenkirchen; 100 v.H. Kapitalanteil
I.7.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit
dem 01.01.2010:
a. Klaus-Dieter Dimmek, Albert-Schweitzer-Str.37,
45899 Gelsenkirchen
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
I.8. Das
Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
I.9. Gemäß den Kriterien des § 267
Abs.1 HGB liegt eine
kleine Kapitalgesellschaft vor. Die
größen-abhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und §
288 HBG finden Anwendung.
I.10. Das Unternehmen wird beim Finanzamt
Düsseldorf-Mettmann (St.-Nr. 147/5819/0597) steuerlich
geführt.
I.11. Das Unternehmen besitzt kein
Grundvermögen.
II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
(§ 284 Abs.1 HGB)
II.1. Neben den für alle Kaufleute
geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f.
HGB zu beachten.
II.2. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden
beachtet.
Bei der Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches beachtet.
II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben
aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines
Wahl-rechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgten.
II.5. Haftungsverhältnisse sind
vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt;
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen,
begonnenen Investitionsvorhaben, künftige
Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen
nicht.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253
Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer regelmäßig linear vorgenommen.
Im Rechnungsjahr 2012 waren mangels Anlagevermögen
keine Abschreibungen zu berücksichtigen.
II.7.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem
Anschaffungswert bis 410,00 EUR netto werden nach § 6
Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig
abgeschrieben.
Im Rechnungsjahr 2012 waren keine GWG zu
berücksichtigen.
II.8.
Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen
waren zum Bilanzstichtag nicht zu berück-sichtigen.
II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungs-kosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
i.S. § 253 Abs.4 HGB angesetzt.
Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen wurden nach
kaufmännisch sorgfältiger Würdigung
angemessen berücksichtigt.
II.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um
etwaige pauschale Wertberichtigungen bewertet.
Eine Wertberichtigung wird gemäß §
252 Abs.1 Nr.4 HGB i.V.m. § 253 Abs.4 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Bewertung
regelmäßig mit 2,00 v.H. bemessen.
Für zweifelhafte Forderungen werden soweit
notwendig Einzelwertberichtigungen gebildet.
Im Wirtschaftsjahr waren jedoch keine
Einzelwertberichtigungen notwendig.
II.11.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte
Geldleistungen, die Aufwand für spätere
Rechnungsperioden darstellen.
II.12.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
sich ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
berechnet.
Die Steuerrückstellungen entsprechen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu
er-wartenden Ausgaben. Für das Geschäftsjahr 2012
waren
keine Rückstellungen zu bilden.
II.13. Pensionsrückstellungen werden
entsprechend den versicherungsmathematischen
Grundsätzen mit dem Teilwert bewertet. Insbesondere
sind die aktualisierten biometrischen
Rechnungsgrößen in die Bewertung einzubeziehen.
Im Rechnungsjahr 2012 waren keine Pensionszusagen an
Mitarbeiter erteilt. Es waren damit keine
Pensionsrückstellungen zu bilden.
II.14. Sonstige Rückstellungen sind
gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu
erwartenden Ausgaben zu decken.
Die Aufwendungen für Buchführungs-
und Abschlusskosten 2012 wurden bei den sonstigen
Verbindlichkeiten berücksichtigt.
II.15. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta
zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Bei der Darlehensauszahlung abgesetzte
Disagiobeträge werden in einen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig
aufgelöst.
Im Rechnungsjahr 2012 waren keine
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu
berück-sichtigen.
II.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
II.17. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen
Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden
Rechnungsperiode gezahlt wurden.
II.18. Gesellschafter-Darlehen werden nicht
verzinst.
II.19. Der Jahresabschluß vermittelt einen den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Einblick in die
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft.
III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).
Die Geschäftsführung schlägt
der Gesellschafterversammlung die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von
660,62 EURwird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Verlustvortrag
2011: |
- 3.786,60 EUR |
| Jahresüberschuss
2012: |
660,62 EUR |
| Vortrag auf neue
Rechnung: |
- 3.125,98 EUR |
III.2. Eine
Gewinnausschüttung für das Rechnungsjahr
2012 wurde nicht beschlossen.
sonstige Berichtsbestandteile
vgl. Anhang
Ratingen, den 18.02.2016
gezeichnet Klaus-Dieter Dimmek
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2016 festgestellt.
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