Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 16660
Registered
10/25/2005
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Erzeugung, Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten und Erbringung von Serviceleistungen; Beratung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Bereich aller Arten von Informationstechnolgie; Handel mit Waren aller Art.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Marc Strapetz
since 8/28/2025
Managing Director
Peter Lieber
since 2/19/2024
Managing Director

Beneficial Owners

90.00% identified10.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
45.00%
45.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
SparxSystems Software GmbHAUT
10.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Ainring
€11,250
45.00%
Salzburg, Österreich
€11,250
45.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Syntevo GmbH

Ainring

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 57.457,00 74.736,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 57.456,00 74.735,00
B. Umlaufvermögen 366.772,63 947.931,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.811,04 163.649,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 268.961,59 784.282,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.412,53 1.332,80
Aktiva 425.642,16 1.024.000,66

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 70.692,37 49.417,53
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Bilanzgewinn 58.192,37 36.917,53
B. Rückstellungen 48.396,13 23.865,90
C. Verbindlichkeiten 306.545,66 950.590,23
D. Passive latente Steuern 8,00 127,00
Passiva 425.642,16 1.024.000,66

Anhang

Allgemeine Angaben

Die SyntEvo GmbH hat ihren Sitz in Ainring und ist eingetragen im Registergericht Traunstein, HRB 16660.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist daher nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 HGB.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema gemäß den §§ 266 und 275 HGB vorgenommen.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going-Concern") erstellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen des Jahresabschlusses

Im Jahresabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt.

Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen von Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden werden unverändert beibehalten.

Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird, soweit im Vergleich zum Kurs am Bilanzstichtag der Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber liegt, dieser angesetzt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden bei Zugang zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern sie der Abnutzung unterliegen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten, planmäßigen Abschreibungen.

In die Herstellungskosten sind die Material- und Fertigungseinzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten (ohne Verwaltungs- und Vertriebskosten) sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen zurückgegriffen, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald letztere zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden ggf. durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Liquide Mittel

Die Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bilanziert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten alle Steuern, die bis zum Ablauf des Geschäftsjahres entstanden sind, aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht veranlagt wurden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungenwerden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abzinsungen waren nicht erforderlich. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Passive latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden für sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern berechnet, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Dabei wird von der Saldierungsmöglichkeit des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht.

Passive latente Steuern werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung in den künftigen Geschäftsjahren gebildet.

Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 83,31.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt Euro 306.545,66 (Vorjahr: Euro 950.590,23).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes enstehende Sicherheiten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von Euro 100.226,46 (Vorjahr: Euro 738.507,30).

Sonstige Angaben

Angaben zu den Mitarbeitern

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr 2 und im Vorjahr 3.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Unterzeichnung

 

Ainring, 31.07.2024

gez. Peter Lieber

(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt.

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