Persch
GmbH
Knetzgau-Westheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| I.
Finanzanlagen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.130,86 |
29.690,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.787,74 |
3.451,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.343,12 |
26.239,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.695,45 |
55.255,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.293,86 |
28.802,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.238,16 |
2.034,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
491,11 |
1.203,44 |
| B.
Rückstellungen |
837,00 |
888,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.564,59 |
25.564,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.564,59 |
25.564,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.695,45 |
55.255,34 |
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden aufgrund
des Wahlrechts Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unverändert
übernommen.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung findet das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB Anwendung.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Anlagewerte sowie das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen vermindert. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten sowie die liquiden Mittel wurden
zum Nennbetrag angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8
HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.
Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Steffen Persch und Herrn Olaf Persch.
Haßfurt, den 30. August 2011
Die Geschäftsführer:
Gez. Herr Steffen Persch
Gez. Herr Olaf Persch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2011 festgestellt.
|