paricon
AG
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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6,00
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50.369,00
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II. Sachanlagen
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41.471,00
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57.142,00
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III. Finanzanlagen
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100.124,00
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141.601,00
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98.460,00
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205.971,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.521.232.,37
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1.666.130,80
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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276.410,50
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1.797.642,87
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390.065,19
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2.056.195,99
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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472,00
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1.437,00
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Summe Aktiva
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1.939.715,87
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2.263.603,99
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Grundkapital
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250.000,00
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250.000,00
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II. Gesetzliche
Rücklage
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7.456,70
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7.456,70
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III. Bilanzgewinn
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344.222,09
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601.678,79
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427.570,90
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685.027,60
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B. Rückstellungen
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534.230,00
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738.452,00
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C. Verbindlichkeiten
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803.807,08
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840.124,39
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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1.939.715,87
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2.263.603,99
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Die paricon AG, Rosenheim, weist im Berichtsjahr die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB aus.
Der Jahresabschluß der paricon AG, Rosenheim,
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen des
Aktiengesetzes aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen
AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze
zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. In die
Herstellungskosten werden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten
enthalten.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die
selbständig genutzt werden können und deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR 150,00 nicht
übersteigen, wurden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter,
die selbständig genutzt werden können und deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR 150,00, aber nicht
EUR 1.000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten
gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd auflöst wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die anderen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nennwert oder dem
am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
Beiträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie decken
alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Soweit
handelsrechtlich zulässig, werden im Einklang mit den
steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren
verwendet.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Beschlußfassung
über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Erläuterungen zur Bilanz
Bezüglich der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr wird auf den dem
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses als
Anlage 4 beigehefteten Anlagenspiegel (Anlagengitter)
verwiesen. Dort ist der Darstellung der Entwicklung die
direkte Bruttomethode zugrundegelegt (§ 268 Abs. 2
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Einzelrisiken oder bereits in neuer Rechnung
durchgeführte Korrekturen sind nicht erkennbar, so
daß Wertberichtigungen nicht vorgenommen werden.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Gesetzliche Rücklage
In die gesetzliche Rücklage ist gemäß
§ 150 Abs. 2 AktG der 20. Teil des
Jahresüberschusses eingestellt und nach § 266
Abs. 3 HGB ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr
- eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
Anton Taubenberger, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Ralph Sonnabend, Kaufmann (ausgeschieden am
30.11.2008)
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
an:
Klaus Leitner, Dipl.-Informatiker (FH), Vorsitzender
Christian Schiefer, Rechtsanwalt, stellvertretender
Vorsitzender
Robert Gratt, Steuerberater
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