CITY PRINT
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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10000,00
|
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10000,00
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B. Anlagevermögen
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65500,64
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88103,92
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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869,25
|
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971,50
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II. Sachanlagen
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64631,39
|
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87132,42
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C. Umlaufvermögen
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164106,19
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168206,43
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I. Vorräte
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9732,10
|
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10870,50
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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137525,38
|
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112955,74
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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16848,71
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44380,19
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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3567,47
|
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4753,09
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E. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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38491,20
|
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38669,56
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Summe Aktiva
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281665,50
|
|
309733,00
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
0,00
|
|
0,00
|
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I. Gezeichnetes Kapital
|
100000,00
|
|
100000,00
|
|
|
II. Bilanzverlust
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-100000,00
|
|
-100000,00
|
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B. Rückstellungen
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2500,00
|
|
5700,00
|
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C. Verbindlichkeiten
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279165,50
|
|
304033,00
|
|
Summe Passiva
|
|
281665,50
|
|
309733,00
|
ANHANG
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der City Print GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschrei-bungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 Satz 1 in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tages-werte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet. Erkennbare Risiken werden entsprechend den
Angaben der Geschäftsführung durch
Einzel-wertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz wird nachfolgend dargestellt:
|
Bilanzposten
|
Vorjahres-
abschreibung
EUR
|
Geschäftsjahres-
abschreibung
EUR
|
|
I.
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
|
102,25
|
102,25
|
|
II.
|
Sachanlagen
|
|
|
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1. Technische Anlagen und
Maschinen
|
21.829,41
|
21.479,73
|
|
2. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäfts-
ausstattung
|
7.584,80
|
6.081,11
|
|
|
29.516,46
|
27.663,09
|
Die nach § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben
bezüglich der gesamten Anschaffungs-kosten, der Zu-
und Abgänge, sowie des Gesamtbetrages der
Abschreibungen sind aus der Bilanz und aus dem
beigefügten Anlagespiegel zu ersehen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr. Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinn-ermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind entsprechend ihrer
Restlaufzeiten in der Bilanz aufgeführt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 40.000,00 EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag 40.000,00 EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen lagen nach Auskunft
der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag nicht vor.
Die Gesellschaft schließt das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2007 mit einem
Jahresüber-schuss von 178,36 EUR und einem
Bilanzverlust von -138.491,20 EUR ab. Dadurch wird
bilanziell ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 38.491,20 EUR
ausgewiesen.
Zur Beseitigung einer drohenden Überschuldung
und zur Vermeidung eines Insolvenz-verfahrens ist der
Gesellschafter, Herr Christoph Häber, mit seinen
Ansprüchen auf Tilgung, Verzinsung und
Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 40.000,00
EUR dergestalt im Rang hinter die Forderungen aller
bestehenden und künftigen Gläubiger der
Gesellschaft zurück-getreten, dass er die
Erfüllung dieser Ansprüche nur nach der
Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger
verlangen kann und nur, soweit ein
Liquidationsüberschuss oder ein die sonstigen
Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der
Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht und nur
zugleich mit den Einlagerückgewähransprüchen
der Gesellschafter.
a) wenn das Stammkapital der Gesellschaft unter
Einbeziehung des verbleibenden subordinierten,
eigenkapitalersetzten Teils der Forderung nicht durch
Verluste angegriffen ist und
b) durch die Aufhebung keine Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit entsteht oder zu entstehen droht.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen nicht an.
Ergebnisverwendung und Rücklagen
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
|
Der Jahresüberschuss
beträgt
|
178,36 EUR
|
|
einschließlich des zu
berücksichtigenden
|
|
|
Verlustvortrages in Höhe
von
|
-138.669,56 EUR
|
|
es ergibt sich ein Betrag von
|
-138.491,20 EUR
|
|
der zu verwenden ist.
|
|
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Ein Betrag in Höhe von
|
0,00 EUR
|
|
wird in die freie Rücklage
eingestellt.
|
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Auf neue Rechnung wird
vorgetragen
|
-138.491,20 EUR
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Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer
Herrn Christoph Häber
Peter-Vischer-Straße 25
90403 Nürnberg
geführt.
Nürnberg, den 08. April 2009
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