anfratron electronic GmbHLiquidated

88142 Wasserburg (Bodensee), DEU

Master Data

Registry
Register court Kempten HRB 1742
Registered
4/28/1986
Industry
Manufacture of electronic components n.e.c.Manufacture of consumer electronicsManufacture of transformers and converters
Purpose
Die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Systemen, Geräten und Komponenten.

History

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Management

NameRole
Antonio Francomano
since 2/13/2015
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Antonio Francomano
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Antonio Francomano
50000
100.00%

Holdings

NameOwnership
50.00%

Financial Report

anfratron electronic GmbH

Wasserburg (B)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.454,51 3.578,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.333,00 3.333,00
II. Sachanlagen 120,00 244,00
III. Finanzanlagen 1,51 1,51
B. Umlaufvermögen 219.957,50 108.324,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 219.644,99 107.974,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 312,51 350,80
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 391.835,09 387.747,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 613.247,10 499.650,53

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 417.399,68 413.311,68
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 391.835,09 387.747,09
B. Rückstellungen 489.366,00 499.506,00
C. Verbindlichkeiten 123.881,10 144,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 613.247,10 499.650,53

Anhang


 
Vorbemerkung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf Euro 4.088,00, nachdem bereits im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von Euro 355.842,41 ausgewiesen wurde.

Die Gesellschaft weist bei einer Bilanzsumme von Euro 613.247,10 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 391.835,09 aus. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet.

Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliege, da derzeit nach den Umständen die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Der vorliegende Jahresabschluss ist daher unter Going-Concern-Gesichtspunkten aufgestellt worden.

1. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der anfratron electronic GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,-- aber nicht mehr als Euro 1.000,-- wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt und bewertet.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Zinssatz
5,15
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
Richttafel 2005 G
 


Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
  

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
482.866,00
verrechnete Aufwendungen
10.140,00


Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 120.980,03.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 2.901,07 und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 0,00.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden auskunftsgemäß nicht.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde in den Bilanzverlust ein Verlustvortrag von Euro 413.311,68 einbezogen.

4. Sonstige Pflichtangaben


Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Antonio Francomano
 
ausgeübter Beruf:
Konstrukteur


Unbeschränkte Haftung an Unternehmen

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Unternehmen:
  

Name
anfratron technology GmbH
Sitz
Wasserburg
Rechtsform
GmbH


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Forderungen
101.025,58


Unterzeichnung des Jahresabschlusses


Wasserburg, den 30.12.2012


Geschäftsführer:

Antonio Francomano
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.

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