Atrona
GmbH
Mechernich-Kommern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.539,00 |
8.852,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.539,00 |
8.852,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
138.638,74 |
13.434,52 |
| I.
Vorräte |
88.235,29 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.531,74 |
2.895,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.871,71 |
10.539,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
854,15 |
719,69 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.094,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
173.126,01 |
23.006,21 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
9.721,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.278,04 |
28.124,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.816,08 |
-2.846,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.094,12 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.303,60 |
1.400,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
171.822,41 |
11.883,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
171.822,41 |
11.883,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
173.126,01 |
23.006,21 |
Anhang
zum Abschluss der Firma
Atrona GmbH, Mechernich
zum 31. Dezember 2018
I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen
gemäß § 252 Abs. 1 HGB, § 266 Abs. 2
HGB. Auf die Vereinfachungsregelung des § 266 Abs. 1
S. 3 HGB wurde zur Verbesserung der Aussagefähigkeit
verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des
Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt.
II. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
A. Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens
entsprechen sämtlich den tatsächlichen
historischen Anschaffungskosten lt. Eingangsrechnungen
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen.
Das Anlagevermögen wird vermindert um die
planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
als Anlage beiliegenden Anlagenspiegel hingewiesen (§
268 Abs. II HGB).
2. Umlaufvermögen
2.1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen sind zum Nominalwert bewertet.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR168.166,98 (im Vorjahr € 8.754,83)
enthalten.
B. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem.
§ 285 Nr. 4 HGB wurde gem. § 286 Abs. 2 HGB
verzichtet.
III. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer teilt
sich in die folgenden Gruppen:
Verwaltung 1 Mitarbeiter
Service 4 Mitarbeiter
2. Organmitglieder
Geschäftsführer der Firma Atrona GmbH ist
Herr Georg Völl, Mechernich
sonstige Berichtsbestandteile
Mechernich, den 10.12.2019
gezeichnet Georg Völl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2019 festgestellt.
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