ALKTEX
GmbH
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.189,00 |
23.267,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.189,00 |
23.267,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
442.368,97 |
459.376,20 |
| I.
Vorräte |
5.100,55 |
13.402,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.047,43 |
133.787,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
324.220,99 |
312.186,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
460.557,97 |
482.793,20 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
409.722,09 |
391.819,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
366.819,99 |
350.677,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.902,10 |
16.142,37 |
| B.
Rückstellungen |
16.742,94 |
9.070,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.092,94 |
81.902,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
460.557,97 |
482.793,20 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Alktex GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Heusenstamm
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Offenbach am Main
Register-Nr.: HRB 41602
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Alktex GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das
Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der
Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die passive latente Steuer auf die unterschiedliche
Bewertung des Sachanlagevermögens in Höhe von
Euro 0,00 wird entsprechend den Regelungen zur
Rückstellungsbildung nach
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
offen ausgewiesen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 34.092,94
(Vorjahr: Euro 81.902,63).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse nach 251 HGB
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine
außergewöhnlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die über die regelmäßigen
Verpflichtungen zur Zahlung von Leasingraten und Miete
hinausgehen.
Ausschüttungssperre
Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Koce
Zorko geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
Heusenstamm, den 18. November 2019
gez. Koce Zorko
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2019 festgestellt.
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