LEMONI
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Allershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
269,00 |
652,00 |
| I.
Sachanlagen |
269,00 |
652,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
154.322,38 |
164.047,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.563,34 |
162.266,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.471,06 |
47.376,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.759,04 |
1.781,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
167.091,38 |
177.199,36 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
152.133,07 |
160.535,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
135.535,67 |
149.040,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.402,60 |
13.504,79 |
| B.
Rückstellungen |
4.600,00 |
4.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.358,31 |
11.963,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.358,31 |
11.963,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
167.091,38 |
177.199,36 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aktiva
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter habe ich
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag bewertet.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte
Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler
Bestandteil des Anhanges.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr, betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00 ).
Die, von mehr als einem Jahr, betragen Euro
149.563,34 (Vorjahr Euro 162.266,31 ).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
Euro 147.969,68 (Vorjahr Euro 160.874,94 ).
Flüssige Mittel
Die Position enthält neben dem Kassenbestand das
Guthaben bei einem Kreditinstitut.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Im Wirtschaftsjahr 2011 entstand eine bilanzielle
Überschuldung.
Es besteht jedoch kein Konkursantragsgrund, da die
Gesellschafter bezüglich ihrer Forderung hinter die
Ansprüche anderer Gläubiger in ausreichender
Höhe zurückgetreten ist.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
wesentlichen Rückstellungen für
Abschlusskosten und Steuerberatungskosten.
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 0,38 (Vorjahr Euro
7,38)
Übrige sonstige Verbindlichkeiten10.318,30
(Vorjahr Euro 11.298,60)
Restlaufzeit bis 1 Jahr Euro 0,38 (Vorjahr Euro 7,38)
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Euro 39,63 (Vorjahr Euro
39,63)
Restlaufzeit über 5 Jahre Euro 10.318,30
(Vorjahr Euro 11.298,60)
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsätze wurden im Inland und Drittland
erzielt.
IV. Sonstige Angaben
1. Zum Geschäftsführer ist bestellt
Herr Robert Leppmeier
2. Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 1 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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