Master Data

Registry
Register court Schwerin HRB 9859
Registered
7/14/2008
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Betreuung und Verwaltung von eigenen Vermögensanlagen jeder Art. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§34c GewO, § 32 KWG).

History

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Management

NameRole
Andreas Zülow
since 8/25/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Finkenweg 8, 19069 Rugensee
€25,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

Sinoger Invest GmbH

Gadebusch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

12.643,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.722,69

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

525,81

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

24.891,50

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-6.224,23

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-392,80

B. Rückstellungen

500,00

C. Verbindlichkeiten

5.222,93

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

24.891,50

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

der

Sinoger Inverst GmbH

(HR Amtsgericht Schwerin, HRB 9859)

A. Allgemeine Angaben

Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Größenmerkmale nach § 267 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in keinem Punkt überschritten.

Sie wurde im Jahr 2008 mit Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2008 neu errichtet.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).

Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

Im Berichtsjahr war Herr Andreas Zülow, wohnhaft 19069 Rugensee, Finkenweg 8, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenverzeichnis.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 (3) GmbHG) bestehen zum Abschlussstichtag und wurden verzinst.

Latente Steuern sind nicht ausgewiesen, da kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn besteht.

Gadebusch, den 19.12.2012

______ gez. Andreas Zülow__________________________________________

 

Andreas Zülow

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2012

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