Activities of real estate agencies relating to residential real estate
Böpple GmbH
Marktstraße 6, 70794 Filderstadt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Margarete Böpple since 6/9/2006 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Margarete Böpple-Paul | 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Böpple GmbHFilderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang gem. §§ 284 ff. HGBfür das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 der Firma Böpple GmbH, Bäckerei und Konditorei, Filderstadt I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Firma Böpple GmbH unter HRB 223482 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Filderstadt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen soweit diese auch handelsrechtlich zulässig sind. Die Änderungen durch das im Jahr 2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und durch das im Jahr 2016 verabschiedete Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden berücksichtigt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen mit den höchstmöglichen Sätzen, sofern zulässig nach der degressiven, im Übrigen nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis € 800 werden aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird bei Bedarf durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Währungsumrechnung Fremdwährungsposten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern von € 33.285,16 (Vj. € 9.127,99). Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt € 38.400,90 (Vj. € 70.832,88), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 26.633,84 (Vj. € 47.358,68). Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Zuge der Neuregelungen des BilRUG ist ab dem Jahresabschluss auf den 31.12.2016 die Position "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" entfallen und gleichzeitig die Position "Ergebnis nach Steuern" neu aufgenommen worden. Die Vorjahreszahlen wurden in entsprechender Gliederung dargestellt. V. Sonstige Pflichtangaben Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB beträgt am Bilanzstichtag 55.998,15 €. Diese gliedern sich wie folgt: Verpflichtungen aus Mietverträgen: 54 T€ (davon fällig innerhalb eines Jahres: 54,0 T€) Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 2,0 T€ (davon fällig innerhalb eines Jahres: 1,6 T€) Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 15 Arbeitnehmer. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Frau Margarete Böpple-Paul, Konditormeisterin, Geschäftsführerin Die Geschäftsführerin Margarete Böpple-Paul ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. sonstige Berichtsbestandteile
Filderstadt, den 17.12.2024 gez. Margarete Böpple-Paul, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt. |
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