Master Data

Registry
Register court Göttingen HRB 201345
Registered
10/8/2010
Industry
Construction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)Other specialised construction activities in construction of buildings n.e.c.Specialised construction activities in civil engineering
Purpose
die Bewehrung im Betonbau (Eisenflechtung), Bauarbeiten aller Art und artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht der Zulassung durch die Handwerkskammer bedürfen und soweit für diese Tätigkeiten kein Handwerksmeister oder eine Person mit entsprechender Qualifikation einzusetzen ist

History

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Management

NameRole
Sulejman Sulejmanovic
since 10/8/2010
Managing Director
Beco Sulejmanovic
since 10/8/2010
Procura

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Siedlung 5, 37431 Bad Lauterberg/Osterhagen
€25,000
100.00%

Financial Report

SB Sejo Bau GmbH

Göttingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

19920

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8745,57

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

32882,62

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1770,06

Summe Aktiva

63318,25


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

10343,10

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6956,77

B. Rückstellungen

10833

C. Verbindlichkeiten

9608,54

D. Rechnungsabgrenzungsposten

576,84

Summe Passiva

63318,25

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH ge­mäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel, der als Anlage zur Bilanz beigefügt wurde.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Anlagevermögen nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaf­fungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert ange­setzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Umlaufvermögen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss-, Steuererklärungskosten und Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von 576,84€.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Sulejman Sulejmanovic

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Göttingen, den19.9.13

Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.09.2013

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