Master Data

Registry
Register court Lübeck HRB 8678 HL
Registered
11/24/2008
Industry
Retail sale of other foodWholesale of fish and fish productsRetail sale of meat and meat products
Purpose
Betrieb des Restaurants Ali Baba in Fünfhausen 5-11, 23552 Lübeck

History

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Management

NameRole
Mehmet Ocak
since 11/24/2008
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
Ufuk Ocak
40.00%
Günal Ocak
40.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Gülname Ocak
Torneiweg 16a, 23568 Lübeck
€15,000
60.00%
Günel Ocak
Droopweg 1, 20537 Hamburg
€10,000
40.00%

Financial Report

Ali-Baba-GmbH

Lübeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 16.665,00 29.866,00
I. Sachanlagen 16.665,00 29.866,00
B. Umlaufvermögen 71.119,93 50.516,38
I. Vorräte 3.039,33 2.595,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.132,51 35.330,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.948,09 12.589,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.342,86 1.219,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.127,79 81.601,38

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 69.953,90 56.508,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 44.008,10 24.997,52
III. Jahresüberschuss 13.445,80 19.010,58
B. Rückstellungen 4.120,32 5.816,71
C. Verbindlichkeiten 15.053,57 19.276,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.830,48 8.844,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.127,79 81.601,38

Anhang


zum 31.12.2016
Ali Baba GmbH


1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 50 Euro übersteigt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Lübeck, den 28.12.2017

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Ocak


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2017 festgestellt.

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