HOCO-Küchen-Studio GmbHLiquidated

24640 Schmalfeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Kiel HRB 15981 KI
Registered
6/12/1989
Industry
Retail sale of furnitureManufacture of kitchen furnitureAgents involved in the sale of furniture
Purpose
Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes, dessen Gegenstand gerichtet ist auf den Vertrieb von Küchenmöbeln im Bereich Ritterhude, der Insel Rügen sowie Thüringen und Sachsen

History

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Management

NameRole
Norbert Hans Kück
since 1/2/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€192,000
100.00%

Financial Report

HOCO Küchen-Studio GmbH

Samtens

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 651.450,02
I. Sachanlagen 0,00 649.450,02
II. Finanzanlagen 0,00 2.000,00
B. Umlaufvermögen 23.595,52 100.868,99
I. Vorräte 0,00 42.851,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.583,62 54.653,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.011,90 3.364,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 882,81
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 408.522,39 99.343,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 432.117,91 852.545,18

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 192.000,00 192.000,00
II. Kapitalrücklage 200.000,00 200.000,00
III. Verlustvortrag 491.343,36 124.113,57
IV. Jahresfehlbetrag 309.179,03 367.229,79
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 408.522,39 99.343,36
B. Rückstellungen 93.970,00 96.041,86
C. Verbindlichkeiten 338.147,91 756.503,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 432.117,91 852.545,18

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 31.12.2010 haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 20.583,62 0,00 54.653,16 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 192.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Rahmen einer verdeckten Einlage in 2008 wurden der Kapitalrücklage EUR 200.000,00 zugeführt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden in der Steuerbilanz mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG bewertet.

Die Ermittlung der Pensionsrückstellung gemäß § 253 HGB in der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Fassung wurde nach dem Projected Unit Credit -Verfahren durchgeführt.

In der Handelsbilanz ist die Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 131.384,00 auszuweisen.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht keinen Gebrauch, den notwendigen außerordentlichen Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 2.462,00 aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen.

Die Vermögensgegenstände aus den Rückdeckungsansprüchen der Pension in Höhe von EUR 58.054,00 sind, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den Schulden, der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 131.384,00, zu verrechnen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Im Saldo ergibt sich ein Passivposten in Höhe von EUR 73.330,00.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Berufsgenossenschaft und Abschluss- und Prüfungskosten.

Rückstellung Stand 31.12.2011
EUR
Verbrauch
EUR
Zuführung
EUR
Stand 31.12.2012
EUR
  7.600,00 7.600,00 20.640,00 20.640,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 338.147,91 338.147,91 756.503,32 756.503,32

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 325.194,18 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Für die Verbindlichkeiten gegenüber der Firma Störmer besteht eine Bürgschaft des Gesellschafters Herrn Norbert Kück in Höhe von EUR 18.951,82.

Derzeit besteht ein Rechtsstreit, der auf eine Inanspruchnahme aus der gewährten Bürgschaft hindeutet.

Sonstige Angaben

Latente Steuern

Im Hinblick auf die steuerlichen Verlustvorträge ist bei der Berechnung aktiver latenter Steuern die Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnungen zu berücksichtigen gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Bei einer gegenwärtigen ertragsteuerlichen Belastung der GmbH in Höhe von ca. 30% ergeben sich aus den festgestellten Verlustvorträgen zum 31.12.2011 für Gewerbesteuer in Höhe von EUR 1.087.451,00 und Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 1.033.730,00 steuerliche Vermögensvorteile in Höhe von ca. TEUR 318 (30 % von durchschnittlich EUR 1.060.590,50).

Da die HOCO Küchen-Studio GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft ist, ist sie entsprechend der größenabhängigen Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB von der Verpflichtung zum Ausweis latenter Steuern befreit.

Im Übrigen ist die steuerliche Nutzung des Verlustvortrages innerhalb der nächsten 5 Jahre unwahrscheinlich.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Uwe Dittrich und Herrn Norbert Kück.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Stralsund, den 19.12.2013

Gez.

Uwe Dittrich

Norbert Kück

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2013.

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