Wecon GmbH
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Frank Uwe Dißmann since 6/25/2015 | Liquidator |
Official financial statements and annual reports
VIVA Dissmann GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der VIVA Dissmann GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr 2012 ist nach den Bestimmungen des HGB in der seit dem 01.01.1986 geltenden Fassung gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten, bei Anfall von Anschaffungsnebenkosten, einschließlich dieser Kosten, aktiviert. Die Sachanlagen werden entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 410,- € nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Abschreibung des Sammelpostens wurde entsprechend der Vorschrift nach § 6 Abs. 2a ESt vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen Arbeiten war nicht erforderlich, da nach Aussagen der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag keine unfertigen Arbeiten vorlagen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu ihrem Nennwert angesetzt. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Für eventuelle Unterschiedsbeträge zwischen Rückzahlungs- und Ausgabenbetrag ( Aktivierungswahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB) sind keine Wahlrechte ausgeübt worden. 2. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB: Nach Aussagen der Geschäftsführung bestanden zum 31.12.2012 für das Unternehmen nur Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung. 4. Mitglied des Geschäftsführungsorgans Im Berichtsjahr war Herr Frank Dissmann Geschäftsführer der Gesellschaft. Er war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit. 5. Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG n.F. Im Berichtsjahr wurde kein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht. 6. Gewinnverwendungsvorschlag Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn der VIVA Dissmann GmbH in Höhe von Euro 84.207,10 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bonn, den 19. März 2014 VIVA Dissmann GmbH Geschäftsführung gez. Frank Dissmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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