Reifen
Widholzer GmbH
Hohenbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
482.354,88 |
454.241,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.973,01 |
56.587,01 |
| III.
Finanzanlagen |
431.380,87 |
397.653,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.988.185,75 |
2.734.407,80 |
| I.
Vorräte |
588.568,98 |
652.413,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.236.797,76 |
1.079.939,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.162.819,01 |
1.002.054,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51.861,39 |
52.515,21 |
| Aktiva |
3.522.402,02 |
3.241.164,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.091.967,23 |
1.706.470,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.140,00 |
51.140,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.655.330,60 |
1.120.648,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
385.496,63 |
534.682,25 |
| B.
Rückstellungen |
391.808,77 |
586.570,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
988.001,02 |
881.822,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
988.001,02 |
881.822,99 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50.625,00 |
66.300,00 |
| Summe
Passiva |
3.522.402,02 |
3.241.164,38 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen in Höhe von € 0,00 vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 51.140,00 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
€ 988.001,02 |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren € |
0,00 |
Pensionsrückstellung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei
wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Berechnungsmethode: Projected-Unit-Credit-Methode
Biometrische Grundlagen: Richttafeln Heubeck
RT2018G
Rententrend: kein Rententrend
Durchschnittliche Restlaufzeit: 15 Jahren,
pauschal
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Geschäftsjahre beläuft sich auf 20.126,00 €.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellung
bereits zum 31.12.2010 ergab sich ein zusätzlicher
einmaliger Rückstellungsbetrag von 346.530,00 €.
Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1
HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden in 20232
1/15 von 346.530,00 €, somit 23.102,00 € den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die in der Bilanz 31.12.2023 nicht ausgewiesenen
Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen belaufen sich auf 23.120,00 €.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit
diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Erfüllungsbetrag der
Pensionen
|
1.856.535 €
|
1.613.504 €
|
Buchwert der
Pensionsrückstellung
|
1.810.313 €
|
1.590.384 €
|
Nicht bilanzierte
Rückstellung
|
46.222 €
|
23.120 €
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
1.288.290,21 €
|
1.326.139,23 €
|
Beizulegender Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
1.288.290,21 €
|
1.326.139,23 €
|
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung
des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter
Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:
PUC Methode
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 €
|
Forderungen
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 €
|
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an der Auto
Widholzer GmbH, München, mit 100 % beteiligt. Das
Eigenkapital beträgt am 31.12.2023 € 343.192,07.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Otto jun. Widholzer
Herr Markus Widholzer
Frau Angelika Widholzer
Herr Florian Widholzer
Ottobrunn im November 2024
gez. Otto jun. Widholzer
gez. Markus Widholzer
gez. Angelika Widholzer
gez. Florian Widholzer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024
festgestellt. |