CSR Gesellschaft für Unternehmenswerte & Nachhaltigkeit in Personal, IT, Beschaffung und Kommunikation mbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Oliver, Dipl. Betriebswirt (FH) Bialas since 5/21/2002 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Oliver Bialas | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
Official financial statements and annual reports
Bialas Holding GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAnwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Der Jahresabschluss 2011 der Bialas Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurden unverändert übernommen. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zum 31.12.2011 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Plausibilitätsbeurteilung Die Firma hat kein Sachanlagevermögen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 (5) KStG n.F. Das zum 31.12.2006 nach § 37 (4) KStG n.F. letztmalig festgestellte Körperschaftsteuerguthaben wird ab 2008 in 10 gleichen Raten ausgezahlt. Der Anspruch ist gemäß § 37 Abs. 5 S. 5 KStG n.F. unverzinslich und somit mit dem Barwert zu aktivieren. Wegen Geringfügigkeit wurde von einer Abzinsung abgesehen. Der Ausweis des Körperschaftsteuerguthabens erfolgt daher zum Nennwert des restlichen Erstattungsanspruchs. Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden bei folgenden Bilanzposten: - sonstige Vermögensgegenstände EUR 2.505,00 (Vorjahr: EUR 3.006,00 ) Angaben zu Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 1.368,50 (Vorjahr: EUR 1.249,50). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt. |
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