e.ventures
Managementgesellschaft mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.828,20 |
170.836,00 |
| I.
Sachanlagen |
81.911,00 |
102.936,00 |
| II.
Finanzanlagen |
67.917,20 |
67.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.646.480,87 |
3.419.878,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
270.187,05 |
2.602.433,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.376.293,82 |
817.444,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.977,00 |
1.399,00 |
| Aktiva |
1.798.286,07 |
3.592.113,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.361.643,05 |
2.808.224,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.324.143,05 |
2.770.724,63 |
| B.
Rückstellungen |
206.088,51 |
398.410,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.554,51 |
385.478,46 |
| Passiva |
1.798.286,07 |
3.592.113,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die e.ventures Managementgesellschaft mbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Der Jahresabschluss der e.ventures
Managementgesellschaft mbH wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
für kleine Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie nach
den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Euro
aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch
genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
e.ventures
Managementgesellschaft mbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Hamburg |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Hamburg |
| Register-Nr.: |
HRB 133949 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden
nach § 256a HGB zum Entstehungskurs oder dem niedrigeren
bzw. höheren Devisenkassa-Mittelkurs zum
Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem
Jahr oder weniger werden neben
den unrealisierten Verlusten auch die unrealisierten
Gewinne aus der Stichtagskursbewertung berücksichtigt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl
realisierte als auch nicht realisierte
Währungsdifferenzen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus
Kostenweiterbelastungen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 3.240,00
(Vorjahr: EUR 12.500,00) und resultiert aus Kautionen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt EUR 230.554,51 (Vorjahr: EUR
385.243,60). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 234,86) und resultierte im Vorjahr
aus sonstigen Verbindlichkeiten. Sämtliche
Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus zusätzlich entstandenen
Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.700,00.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
Geschäftsführer
· Andreas Haug, Hamburg (Founding
Partner) (bis zum 13. Mai 2024)
· Christian Leybold, Kreuzlingen,
Schweiz (Geschäftsführer)
Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, den 11. Oktober
2024
gez.
Christian Leybold (Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von
Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der folgende
Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den
vollständigen Jahresabschluss:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die e.ventures Managementgesellschaft mbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der e.ventures
Managementgesellschaft mbH, Hamburg, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der e.ventures
Managementgesellschaft mbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu
dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur
Unternehmensführung ab.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a
Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungsle-gungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können;
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben;
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt;
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Ge-setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens;
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 11. Oktober 2024
EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
von Michaelis, Wirtschaftsprüfer
Beckers, Wirtschaftsprüfer |